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MedCanG im Gesundheitsausschuss
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»Die Werbung ist das Hauptproblem«

Schärfere Regeln für die Verschreibung sowie ein komplettes Versandverbot für Cannabisblüten sieht das novellierte Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) vor. Dagegen laufen seit Monaten Cannabisbranche und -verbände Sturm. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags ging es vergleichsweise geräuschlos zu. Apotheken haben zu den Plänen aber teils gegensätzliche Ansichten.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.01.2026  19:58 Uhr

Mit dem reformierten MedCanG will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möglichen Missbrauch bekämpfen. Weil die Cannabisimporte seit der Teilfreigabe von Cannabis im April 2024 in die Höhe schossen, die GKV-Verordnungen für Medizinalcannabis aber auf ihrem Niveau stagnierten, war man hellhörig geworden. 

Die ABDA unterstützt die Pläne, regte zudem unlängst an, dass die Verschärfungen sich nicht auf Cannabisblüten beschränken sollten. Auch Cannabisextrakte müssten eingemeindet werden. Bei der Anhörung zum MedCanG heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags bekräftigte die Standesvertretung ihre Position. Nach der Eröffnung durch die Vorsitzende Tanja Machalet (SPD) befragten die Ausschussmitglieder der Reihe nach die geladenen Expertinnen und Experten sowie Fachverbände. 

Der Unions-Bundestagsabgeordnete und Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) wollte etwa von der ABDA wissen, wie sich die Mengenabgaben bei Cannabisblüten seit der Teilfreigabe entwickelt hätten. André Said, Geschäftsstellenleiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), führte aus, dass man hier einen starken Mengenzuwachs an Cannabisblüten speziell für Selbstzahler festgestellt habe. Daher sei zu vermuten, dass Freizeit- und medizinisch indizierter Konsum vermengt würden. Ein Versandverbot, wie es das BMG mit dem MedCanG plane, sei ein probates Mittel, um die Patientensicherheit zu erhöhen.

VCA: Fachwissen nicht in jeder Apotheke

Der Verband Cannabis-versorgender Apotheken (VCA) sieht in dem geplanten Versandverbot hingegen eine Gefahr für die Versorgung. Davon wären auch lokale Apotheken mit einer Versanderlaubnis betroffen, die sich auf die Versorgung von Cannabispatienten spezialisiert hätten, so VCA-Geschäftsführerin Christiane Neubaur. Nicht in jeder Apotheke sei dieses Fachwissen automatisch vorhanden. Es gehöre eine fachgerechte Beurteilung dazu, die Apotheken seien versiert in der Beratung und tief im Thema. Neubaur betonte, besonders schwerkranke und immobile Patienten seien betroffen. Es bestehe eine große Gefahr, dass sie von der Versorgung ausgeschlossen würden.

Said bekräftigte wiederum die ABDA-Position, dass die Versorgung von Cannabispatienten auch mit einem Versandverbot gewährleistet sei, denn das Apothekennetz inklusive Botendienst könne dies auffangen. Die Maßnahmen seien sachgerecht und verringerten nicht den Zugriff der Patienten, so Said. Es bestehe keine Gefahr eines Versorgungsabbruchs.

DHS: Mehr Arztkonsultationen

Dass Medizinalcannabis nicht unerheblich als Genusscannabis fungiert, vermutet auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Bei Cannabisplattformen dominiere eine junge männliche Klientel ohne Vorerkrankungen, es handele sich offenkundig um »Freizeitkonsum unter dem Deckmantel einer ärztlichen Therapie«, so Suchtmediziner Mathias Luderer. Er kritisierte die allgegenwärtige Werbung für Cannabisplattformen.

Werbung müsse unterbunden werden, pflichtete Eva Egartner von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ihm bei. Sie appellierte, beim Medizinalcannabis die Forschung auszubauen. Die verpflichtenden Arztkonsultationen müssten noch häufiger stattfinden, so die stellvertretende DHS-Vorstandsvorsitzende. Vieles lasse sich eben nicht über eine Webcam diagnostizieren.

Videosprechstunde als legitime Alternative?

Die Verschreibungsmöglichkeiten nicht einzuschränken, aber stärker zu sichern, schlug Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW), vor. Antonia Menzel vom Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) pflichtete ihm bei und forderte, dass die Entscheidung, ob der Arztkontakt physisch oder digital sein solle, beim Arzt liegen müsse. Es gebe gesicherte Identitätsprüfungen. »Eine Videosprechstunde mit qualifizierter Identitätsprüfung ist ein gängiger und alternativer Weg, der den persönlichen Arztkontakt sicherstellen könnte«, so Menzel.

Aus der SPD richteten Fraktions-Gesundheitssprecher Christos Pantazis und Matthias Mieves, der unter anderem stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit ist, ihre Fragen an die Expertenrunde. Pantazis wollte etwa von Michael Kambeck vom Bund deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) wissen, wie er die geplante Verschärfung aus Patientensicht einschätze. Kambeck betonte, er begrüße die Nachregulierung, wenn auch viele Patientinnen und Patienten vom Status quo profitierten.

Errungenschaften, die ihnen zugute kämen, sollten nicht zurückgefahren werden, so Kambeck. Etwa dürfe Medizinalcannabis keinesfalls wieder unter die Betäubungsmittelregelung fallen. Ein persönlicher Arztkontakt sei gleichwohl wichtig. Den Hauptansatz sieht er in der Werbung. Es gebe da einen öffentlichen Kontrollverlust. »Die Werbung ist das Hauptproblem

Auf die Frage von Matthias Mieves, wie sinnvoll eine strengere Regulierung von Medizinalcannabis gegenüber anderen Mitteln mit Suchtpotenzial sei, betonte die Neurologin und Psychiaterin Kirsten Müller-Vahl, es sei nicht sinnvoll, künstlich Nachteile für Patienten zu konstruieren. Knackpunkt sei aktuell allein die Abgrenzung vom Freizeitkonsum. 

Rechtsanwalt: Absatz steht im Vordergrund

Pantazis hob im weiteren Verlauf auf die Rechtsfrage ab und wollte von Rechtsanwalt Ferdinand Weis vom Branchenverband der Cannabiswirtschaft wissen, wie die aktuelle Rechtsprechung hier aussehe. Trotz des Verbots von Laienwerbung sehe man in der Praxis »sehr aggressive Werbeverstöße«, so Weis. Der Absatz stehe klar im Vordergrund. Das würde auch erkannt, aber ohne grundlegende Folgen. »Unterm Strich haben wir kein Regulierungs-, sondern ein Vollzugsdefizit«, so Weis. Auch bei der sogenannten Abnehmspritze gebe es laufend vergleichbare Verstöße.

Mieves interessierte sich für die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit EU-Recht. Diese Frage stelle sich beim Versandverbot in der Tat, so Heitepriem vom Branchenverband Cannabiswirtschaft. Fraglich sei zudem, wie mit ausländischen Cannabisplattformen umzugehen sei; ein Ausweichen der Nachfrage dorthin gelte es zu verhindern. »Seriöse Telemedizinanbieter sollen gestärkt werden«, so Heitepriem. Und zwar so, dass sie qualifiziert beraten und damit Hausärzte entlasten könnten.

Den Grünen ging es insbesondere um den Jugendschutz. Die Abgeordnete Linda Heitmann fragte die Medizinerin Müller-Vahl, welche Folgen bei einer Vorgabenverschärfung zu erwarten seien. Legale Zugangswege würden gewünscht, dies habe auch die vorläufige Evaluierung der Cannabis-Teilfreigabe gezeigt, so Müller-Vahl. Im Herbst waren die Ergebnisse einer ersten wissenschaftlichen Überprüfung der Teillegalisierung vorgestellt worden. Derzeit würden legale, aber unerwünschte Wege genutzt, so die Medizinerin. Die Freigabe wieder zurückzunehmen, befördere indes den illegalen Markt. »Je mehr illegaler Markt, desto weniger Jugendschutz.«

Wie den Schwarzmarkt eindämmen?

An die Bundesärztekammer (BÄK) gerichtet, wollte Heitmann wissen, ob die Werbung für Cannabis gezielt Gesetzeslücken nutze und wie diese geschlossen werden sollten. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt sagte, es bestünden keine solchen Lücken. Es sei »eine Frage des Nachgehens von Verstößen«.

Was getan werde müsse, um den Schwarzmarkt einzudämmen, wollte Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar wissen. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) betonte, es gebe unter den Neuverordnungen einen deutlich höheren Anteil an Patienten als angenommen, denn Praxen seien oftmals ein Nadelöhr. Mit der Telemedizin könne der Bedarf gedeckt werden.

Es gebe natürlich auch Konsumenten unter den Patienten; ein Bedarf an einem regulierten Zugang zu Cannabis sei offensichtlich. Diesen zu verschließen, würde den Schwarzmarkt aufblühen lassen, so Wurth. Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Cannabis in Fachgeschäften abzugeben. In Apotheken gehöre es jedenfalls nicht. Modellprojekte wie in Frankfurt und Hannover müssten umgesetzt werden.

Vorab hatte die AfD-Fraktion in einem Antrag den Bundestag aufgefordert, Medizinalcannabis »keine Sonderrolle« unter den Arzneimitteln einzuräumen. Auf den Antrag gingen die AfD-Ausschussmitglieder heute ein. Konkret solle die Verordnung ausschließlich durch einen direkten Arztkontakt erfolgen, zudem solle Medizinalcannabis unter die Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) fallen und den Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen werden.

Vonseiten des GKV-Spitzenverbands verwies man bei der Sitzung auf die abweichenden Zulassungsregeln bei Medizinalcannabis. Die Evidenz sei durchwachsen, man befinde sich im Rahmen eines individuellen Heilversuches, Cannabisblüten seien eben keine Fertigarzneimittel. Die natürlichen Varietäten bei dem Material zögen jeweils gesonderte Verfahren nach sich. Daher sei das AMNOG-Verfahren nicht geeignet. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sah das so. Spezifische Einzelfälle könnten nicht prinzipiell geregelt werden.

Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses folgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung, die bislang für das Frühjahr vorgesehen sind. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet.

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