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MedCanG im Gesundheitsausschuss
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»Die Werbung ist das Hauptproblem«

Schärfere Regeln für die Verschreibung sowie ein komplettes Versandverbot für Cannabisblüten sieht das novellierte Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) vor. Dagegen laufen seit Monaten Cannabisbranche und -verbände Sturm. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags ging es vergleichsweise geräuschlos zu. Apotheken haben zu den Plänen aber teils gegensätzliche Ansichten.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.01.2026  19:58 Uhr

Mit dem reformierten MedCanG will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möglichen Missbrauch bekämpfen. Weil die Cannabisimporte seit der Teilfreigabe von Cannabis im April 2024 in die Höhe schossen, die GKV-Verordnungen für Medizinalcannabis aber auf ihrem Niveau stagnierten, war man hellhörig geworden. 

Die ABDA unterstützt die Pläne, regte zudem unlängst an, dass die Verschärfungen sich nicht auf Cannabisblüten beschränken sollten. Auch Cannabisextrakte müssten eingemeindet werden. Bei der Anhörung zum MedCanG heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags bekräftigte die Standesvertretung ihre Position. Nach der Eröffnung durch die Vorsitzende Tanja Machalet (SPD) befragten die Ausschussmitglieder der Reihe nach die geladenen Expertinnen und Experten sowie Fachverbände. 

Der Unions-Bundestagsabgeordnete und Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) wollte etwa von der ABDA wissen, wie sich die Mengenabgaben bei Cannabisblüten seit der Teilfreigabe entwickelt hätten. André Said, Geschäftsstellenleiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), führte aus, dass man hier einen starken Mengenzuwachs an Cannabisblüten speziell für Selbstzahler festgestellt habe. Daher sei zu vermuten, dass Freizeit- und medizinisch indizierter Konsum vermengt würden. Ein Versandverbot, wie es das BMG mit dem MedCanG plane, sei ein probates Mittel, um die Patientensicherheit zu erhöhen.

VCA: Fachwissen nicht in jeder Apotheke

Der Verband Cannabis-versorgender Apotheken (VCA) sieht in dem geplanten Versandverbot hingegen eine Gefahr für die Versorgung. Davon wären auch lokale Apotheken mit einer Versanderlaubnis betroffen, die sich auf die Versorgung von Cannabispatienten spezialisiert hätten, so VCA-Geschäftsführerin Christiane Neubaur. Nicht in jeder Apotheke sei dieses Fachwissen automatisch vorhanden. Es gehöre eine fachgerechte Beurteilung dazu, die Apotheken seien versiert in der Beratung und tief im Thema. Neubaur betonte, besonders schwerkranke und immobile Patienten seien betroffen. Es bestehe eine große Gefahr, dass sie von der Versorgung ausgeschlossen würden.

Said bekräftigte wiederum die ABDA-Position, dass die Versorgung von Cannabispatienten auch mit einem Versandverbot gewährleistet sei, denn das Apothekennetz inklusive Botendienst könne dies auffangen. Die Maßnahmen seien sachgerecht und verringerten nicht den Zugriff der Patienten, so Said. Es bestehe keine Gefahr eines Versorgungsabbruchs.

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