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Rechtliche Hinweise

Die Tücken der AvP-Verträge

Nachdem das Abrechnungszentrum AvP Insolvenz angemeldet hat, wollen viele Apotheker ihren Vertrag schnell kündigen. Was sie dabei beachten müssen, erklärt der Rechtsanwalt Bernhard Bellinger. Er meint, dass die Verträge wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu den Apothekern kündbar seien. Möglich ist auch, dass Wettstein dieses Vertrauensverhältnis schon in den vergangenen Jahren belastete.
Jennifer Evans
Benjamin Rohrer
22.09.2020  09:30 Uhr

Derzeit warten rund 3000 Apotheken auf große Summen von den Krankenkassen, weil das Abrechnungszentrum AvP Insolvenz angemeldet hat. Einige Landesapothekerverbände haben sich bereits eingeschaltet und raten ihren Mitgliedern unter anderem die fristlose Kündigung des AvP-Vertrags. Der Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger sieht das Recht zur fristlosen Kündigung aber weniger im Insolvenzverfahren an sich begründet als vielmehr schon vorher im massiv gestörten Vertrauensverhältnis zwischen den Apothekern und ihrem Geschäftspartner AvP. Als Beleg dafür nennt der Rechtsanwalt etwa die öffentliche Versicherung von Ex-AvP-Chef Mathias Wettstein, das Geld der Apotheker sei auf einem »sicheren Weg«, wie dieser vor einigen Tagen gegenüber dem Branchenmedium »Apotheke Adhoc« beteuert hatte. »Das war aber falsch, und damit ist das Vertrauensverhältnis zerstört und eine Fortführung des Geschäftsverhältnisses unzumutbar geworden«, betonte Bellinger gegenüber der PZ.

Die möglichen Hintergründe des Mathias Wettstein

Zudem könnte es sein, dass Wettstein selbst schon in den vergangenen Jahren dazu beitrug, dass das Vertrauensverhältnis zu den Apothekern nicht unbedingt gut ist. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017. Konkret ging es damals um einen Mann, der zuvor Steuern in Höhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen hatte, indem er »ihm nahestehende Personen« zwischen 2006 und 2009 angestellt und ihnen Löhne von bis zu 170.000 Euro pro Jahr gezahlt hatte, obwohl diese nie für ihn tätig waren. Deswegen wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 168.000 Euro verpflichtet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte dem Steuerhinterzieher daraufhin die Fluglizenz als Hobby-Pilot entzogen. Gegen die Klage des Mannes entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf dann im Jahr 2017, dass dem »verurteilten Steuerhinterzieher« die Fluglizenz rechtens entzogen wurde, weil er »unzuverlässig« im luftsicherheitsrechtlichen Sinne sei. Namentlich wird der Verurteilte in der Pressemitteilung des Gerichts nicht genannt. Nur so viel: Er sei »unternehmerisch mit mehreren Firmen im Bereich von Abrechnungen im Gesundheitswesen« tätig. In der Branche hält sich das Gerücht, dass das Urteil Mathias Wettstein betrifft. Dass Wettstein mit der Fliegerei ein sehr teures Hobby hat, belegt ein Eintrag im Bundesanzeiger: Dort ist die »MW Aviation GmbH« als Unternehmen gelistet, dessen einziger Geschäftsführer Wettstein zumindest bis Ende 2018 war. Aus der Geschäftsbilanz des Jahres 2018 geht hervor, dass das Unternehmen Verbindlichkeiten in Millionenhöhe hatte.

Für vorgeschoben hält Rechtsanwalt Bellinger darüber hinaus die IT-Probleme, auf die das Unternehmen mit Blick auf die Abrechnungsprobleme vergangene Woche hingewiesen hatte. Bellinger vermutet, dass eine Unterdeckung im Konto die Zahlungsabwicklung durch die Hausbank von AvP blockiert hatte. Eine Unterdeckung könnte beispielsweise durch »eine zweckfremde Entnahme aus dem Geschäftskonto« entstanden sein. Dieser Punkt ist seiner Ansicht nach im laufenden Strafverfahren aufzuklären. Insgesamt sei derzeit von fehlenden 30 Millionen Euro die Rede. Bellinger: »Wäre es ‚nur‘ um diese 30 Millionen Euro gegangen, hätte AvP ja dafür sorgen können, dass sie am Abrechnungstag auf dem Konto sind. Das macht alle stutzig und lässt Vermutungen ins Kraut schießen«, bemerkt er.

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