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Rechtliche Hinweise
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Die Tücken der AvP-Verträge

Nachdem das Abrechnungszentrum AvP Insolvenz angemeldet hat, wollen viele Apotheker ihren Vertrag schnell kündigen. Was sie dabei beachten müssen, erklärt der Rechtsanwalt Bernhard Bellinger. Er meint, dass die Verträge wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu den Apothekern kündbar seien. Möglich ist auch, dass Wettstein dieses Vertrauensverhältnis schon in den vergangenen Jahren belastete.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 22.09.2020  09:30 Uhr

Gab es ein Treuhandkonto?

»Wäre das Geld der Apotheker auf einem echten Treuhandkonto gelandet, hätte AvP es nicht anderweitig anrühren dürfen«, hebt er hervor. Das sei aber scheinbar nicht der Fall gewesen. Nach Bellingers Einschätzung hat sich das Unternehmen in § 6 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Rechte eingeräumt, die nicht zu einem echten Treuhandkonto passen und die wohl bestimmungswidrige Zugriffe ermöglichen. Anders sei die Unterdeckung dieses Kontos schwer zu erklären, meint er. Der Rechtsanwalt stützt sich auf eine Version der AGBs des Unternehmens aus dem Januar 2016, die ihm vorliegt. Darüber hinaus ist es in seinen Augen spannend zu klären, wie AvP dieses Konto intern direkt mit der Commerzbank, also der Hausbank, geregelt hat. »Das ist jedenfalls öffentlich nicht bekannt«, berichtet er.

Damit nicht genug: Unklar ist nach Bellingers Auffassung außerdem, ob AvP derzeit noch Ansprüche auf Rezepte bei den Krankenkassen geltend machen kann. »Aus diesem Grund rate ich meinen Kunden, nicht nur den eigentlichen Vertrag bei AvP zu kündigen, sondern auch die Abrechnungsbefugnis zu widerrufen.« Weil in seiner Kanzlei in Düsseldorf dieser Tage viele verunsicherte Apotheker anrufen, hat der Rechtsanwalt gestern einen Info-Kanal zur AvP-Insolvenz auf seiner Website gestartet. 

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