Pharmazeutische Zeitung online
Schriftlicher Schiedsspruch

Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind da!

Endlich liegt der schriftliche Schiedsspruch vor und damit die Informationen, welche fünf pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken ab sofort anbieten dürfen – und wie viel Geld sie für jede einzelne Leistung bekommen. Die PZ sprach auch mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening über die genauen Inhalte und die Umsetzung.
Daniela Hüttemann
Benjamin Rohrer
10.06.2022  13:15 Uhr

Wie verhalten sich die Kassen?

Der jetzt veröffentlichte Schiedsspruch ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses. Eigentlich hatten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband den gesetzlichen Auftrag, die Dienstleistungen schon bis zum Jahresbeginn auszuhandeln. Die beiden Verbände konnten sich jedoch nicht einigen, die Schiedsstelle wurde angerufen.

Und auch der nun vorliegende Schiedsspruch fand keine breite Zustimmung: Während der DAV der Lösung der Schiedsrichter zustimmte, stimmten die Krankenkassen geschlossen dagegen. Insofern stellt sich nun die Frage, ob die Kassen gegen das Papier juristisch vorgehen werden. Auf Nachfrage der PZ erklärte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes jedoch, dass man den Schiedsspruch nun erst einmal mit den Krankenkassenverbänden prüfen werde, um das »weitere Vorgehen« dann zu besprechen.

»Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt«, kommentiert Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. »Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.«

Der weitere Fahrplan

Die Apothekerkammern und -verbände werden nun entsprechende Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder erarbeiten. Die ABDA will häufige Fragen sammeln und entsprechende Antworten in einem FAQ auf einer neuen Website zu den pharmazeutischen Dienstleistungen für Apotheken veröffentlichen. Dort soll auch umfangreiches Arbeits- und Informationsmaterial zu finden sein, dass zum Beispiel die für die Abrechnung erforderliche Dokumentation erleichtert. 

»Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht«, versichert Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Es könne sein, dass deshalb nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. »Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.«

Der Schiedsspruch hat ab sofort Gültigkeit, sodass die Apotheken direkt loslegen könnten. »Falls der GKV-Spitzenverband doch noch klagen würde, hätte dies keine aufschiebende Wirkung«, stellt Overwiening klar. Auf den Abrechnungsweg über den Nacht- und Notdienstfonds hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband vorher bereits geeinigt; das Geld wird seit dem 15. Dezember über die Packungspauschale eingesammelt. »Das Geld ist bereits da«, sagt die ABDA-Chefin. Insgesamt stehen pro Jahr 150 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Abrechnung erbrachter Leistungen sollte somit ab sofort möglich sein.

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