Pharmazeutische Zeitung online
Schriftlicher Schiedsspruch

Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind da!

Endlich liegt der schriftliche Schiedsspruch vor und damit die Informationen, welche fünf pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken ab sofort anbieten dürfen – und wie viel Geld sie für jede einzelne Leistung bekommen. Die PZ sprach auch mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening über die genauen Inhalte und die Umsetzung.
Daniela Hüttemann
Benjamin Rohrer
10.06.2022  13:15 Uhr

Der eigentliche Schiedsspruch fiel bereits am 19. Mai, doch ließ das schriftliche Urteil auf sich warten. Bis dahin hatten die verhandelnden Parteien, also der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Stillschweigen über die genauen Inhalte vereinbart, um die exakte Formulierung abzuwarten.

Nun liegt der schriftliche Schiedsspruch endlich vor. Damit dürfen die Apotheken bei entsprechender Qualifikation ab sofort folgende fünf pharmazeutischen Dienstleistungen den infrage kommenden Patienten aktiv anbieten und die dokumentierte Durchführung über den Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abrechnen (jeweils Netto-Beträge):

  • erweiterte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation – 90 Euro
  • Pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation – 90 Euro plus 17,55 Euro für ein Follow-up-Gespräch
  • Pharmazeutische Betreuung von Patienten unter oraler Antitumortherapie – 90 Euro plus 17,55 Euro für ein Follow-up-Gespräch
  • Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen – 11,20 Euro
  • Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten ab einem Alter von sechs Jahren – 20,00 Euro

Overwiening: Alle Apotheken können das leisten

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bezeichnet die Einführung dieser Leistungen im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung als wichtige Meilensteine. »Ich gehe fest davon aus, dass das alle Apotheken leisten können und möchte auch alle Apothekerinnen und Apotheker motivieren, es unbedingt anzubieten. Das ist ein Quantensprung, auf den wir lange hingearbeitet haben«, so die ABDA-Präsidentin gegenüber der PZ. »Das geht in genau die richtige Richtung, unsere heilberufliche Kompetenz zu stärken.« Anders als bei der Belieferung von Rezepten hätten die Apotheken damit die Möglichkeit, selbst eine Dienstleistung auslösen zu können.

Mit der Blutdruckmessung und Inhalativa-Schulung könnten alle Apotheken im Prinzip sofort starten. »Die anderen drei pharmazeutischen Dienstleistungen sind etwas anspruchsvoller und aufwendiger, was eine entsprechende Fortbildung erfordert«, erläutert Overwiening.

Die ersten drei Dienstleistungen, also die erweiterte Medikationsberatung sowie die pharmazeutische Betreuung, können nur von einem Apotheker oder einer Apothekerin erbracht werden, der oder die eine entsprechende Fortbildung hat. Hier werden die Landesapothekerkammern entsprechende Schulungen anbieten beziehungsweise ihr bestehendes Fortbildungsangebot erweitern. Für die erste Leistung, die im Grunde einer Medikationsanalyse vom Typ 2a entspricht, dürften bereits absolvierte Fortbildungen wie die ATHINA-Schulungen ausreichen. Für die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulung braucht es keine spezielle Fortbildung. Diese Leistungen dürfen auch von anderem pharmazeutischen Personal durchgeführt werden, also auch von PTA.

Wie verhalten sich die Kassen?

Der jetzt veröffentlichte Schiedsspruch ist das Ergebnis eines langwierigen Verhandlungsprozesses. Eigentlich hatten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband den gesetzlichen Auftrag, die Dienstleistungen schon bis zum Jahresbeginn auszuhandeln. Die beiden Verbände konnten sich jedoch nicht einigen, die Schiedsstelle wurde angerufen.

Und auch der nun vorliegende Schiedsspruch fand keine breite Zustimmung: Während der DAV der Lösung der Schiedsrichter zustimmte, stimmten die Krankenkassen geschlossen dagegen. Insofern stellt sich nun die Frage, ob die Kassen gegen das Papier juristisch vorgehen werden. Auf Nachfrage der PZ erklärte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes jedoch, dass man den Schiedsspruch nun erst einmal mit den Krankenkassenverbänden prüfen werde, um das »weitere Vorgehen« dann zu besprechen.

»Wir haben lange für die pharmazeutischen Dienstleistungen gekämpft und verhandelt«, kommentiert Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. »Jetzt gibt es ein gutes Leistungsportfolio, das die Apotheken auch im Interesse der Patienten umsetzen können, ohne dass es dazu einer ärztlichen Verordnung bedarf.«

Der weitere Fahrplan

Die Apothekerkammern und -verbände werden nun entsprechende Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder erarbeiten. Die ABDA will häufige Fragen sammeln und entsprechende Antworten in einem FAQ auf einer neuen Website zu den pharmazeutischen Dienstleistungen für Apotheken veröffentlichen. Dort soll auch umfangreiches Arbeits- und Informationsmaterial zu finden sein, dass zum Beispiel die für die Abrechnung erforderliche Dokumentation erleichtert. 

»Alle pharmazeutischen Dienstleistungen werden qualitätsgesichert erbracht«, versichert Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. Es könne sein, dass deshalb nicht alle Apotheken sofort alle Dienstleistungen anbieten können. »Als Patient fragt man am besten einfach bei seiner Apotheke nach, welche angeboten werden.«

Der Schiedsspruch hat ab sofort Gültigkeit, sodass die Apotheken direkt loslegen könnten. »Falls der GKV-Spitzenverband doch noch klagen würde, hätte dies keine aufschiebende Wirkung«, stellt Overwiening klar. Auf den Abrechnungsweg über den Nacht- und Notdienstfonds hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband vorher bereits geeinigt; das Geld wird seit dem 15. Dezember über die Packungspauschale eingesammelt. »Das Geld ist bereits da«, sagt die ABDA-Chefin. Insgesamt stehen pro Jahr 150 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Abrechnung erbrachter Leistungen sollte somit ab sofort möglich sein.

Garantiezusagen bei der Vergütung geplant

Nach Informationen der PZ sieht das Vergütungsmodell vor, dass die Apotheken quartalsweise ihre Sammelbelege bei den Rechenzentren einreichen und diese dann über den Fonds abrechnen sollen. Wenn die Summe der von allen Apotheken abgerechneten Dienstleistungen dem insgesamt zu verteilenden Betrag entspricht (oder kleiner ist), wird je nach Dienstleistung voll vergütet.

Rechnen die Apotheken insgesamt eine größere Summe ab, erhalten die Apotheken in einer ersten Stufe eine Garantiezusage in Höhe von 1000 Euro pro Quartal. Die über diesem Betrag liegenden Forderungen werden proportional gekürzt und dann ausgezahlt.

Apothekenteams sollen Patienten aktiv ansprechen

Die Apotheken sollen die Patienten aktiv auf die neuen Dienstleistungen ansprechen, so Overwiening. Und die ABDA will demnächst mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit die Aufmerksamkeit der Bevölkerung darauf lenken. »Die Menschen sollen für sich erkennen, das ist etwas für mich, da habe ich einen Anspruch darauf und einen Benefit, und aktiv danach in den Apotheken fragen.«

Angst vor Konflikten mit der Ärzteschaft aufgrund der neuen Dienstleistungen bräuchten die Apotheker nicht zu haben, meint die ABDA-Präsidentin. »Ich sehe es eher umgekehrt: Es ist ein sehr guter Schritt in Richtung mehr interprofessioneller Zusammenarbeit. Wir dürfen nicht mehr nur in Sektoren denken.« Es sei nicht so, dass der eine dem anderen etwas wegnehme. »Heute müssen wir gemeinsam versuchen, dass wir die Patienten besser versorgt bekommen.« Die interprofessionelle Verzahnung werde dabei immer wichtiger. Damit dürften die Apotheker durchaus offensiv auch in die ärztliche Kollegenschaft gehen.

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