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Sachverständigen-Ausschuss

Die Gründe, weshalb Sildenafil Rx-pflichtig bleibt

Vor etwa einem Monat hat sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gegen einen OTC-Switch von Sildenafil und Tadalafil ausgesprochen. Das jetzt veröffentlichte Protokoll verrät einige der Gründe. Darin findet sich auch ein Vorschlag, die Potenzmittel vom Versandhandel auszuschließen.
Daniela Hüttemann
18.08.2023  14:00 Uhr

Diese Woche wurde das Ergebnisprotokoll zur letzten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 11. Juli veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass mehrere Ausschussmitglieder anmerkten, dass die Anwendung der Potenzmittel Sildenafil und Tadalafil eine ärztliche Diagnostik und Therapieentscheidung erfordere – ein altbekanntes und gewichtiges Argument, was bereits in der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung gebracht wurde.

Die erektile Dysfunktion (ED) sei oft ein Vorbote für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und mit vielen anderen Störungen assoziiert, heißt es im Protokoll. In der Erörterung zu Tadalafil 10 mg gab es zudem Zweifel, ob ein OTC-Switch durch vermehrte Apothekenkontakte und entsprechende Beratung zu mehr Arztbesuchen führen würde, wie von den Antragstellern postuliert.

Das Expertengremium konnte auch nicht davon überzeugt werden, dass es bei der niedrigen Dosis von 25 mg bleibt, wenn Männer Sildenafil in Eigenregie anwenden. Über diese Dosierung war dieses Mal zu entscheiden, nachdem der Ausschuss bereits vor anderthalb Jahren gegen den OTC-Switch von Sildenafil 50 mg gestimmt hat. 50 mg gelten als Regeldosis. Ein Ausschussmitglied fürchtete einen Dauergebrauch. Ebenfalls argumentiert wurde, dass Patienten häufig ihre Medikation nicht genau kennen würden und wie dann sichergestellt werden soll, dass Interaktionen ausgeschlossen werden.

Befürchtet wird auch ein Off-Label-Use. Es gebe belastbare Beobachtungsstudien unter anderem aus Ägypten und Argentinien, dass insbesondere junge Männer zu einem großen Anteil die Substanz erwerben, um deren Wirkung auszuprobieren und/oder potenzmindernde Effekte von anderen Substanzen, zum Beispiel Partydrogen, zu kompensieren, heißt es im Protokoll.

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