Die E-Rezept-Farce |
Mit Blick auf den 1. Januar könnte dies aber weitreichende Folgen haben. Denn dass Ärzte in Deutschland dann flächendeckend nur noch E-Rezept-Codes verordnen, ist aufgrund der vielen technischen Baustellen schlichtweg undenkbar. Rein gesetzlich und theoretisch gesehen greift ab Januar dann eine Gesetzespassage, die es den Medizinern bei technischen Problemen mit dem E-Rezept-System erlaubt, auch weiter über Muster-16-Rezepte zu verordnen. Praktisch gesehen könnte es allerdings dazu kommen, dass das Nicht-Eingreifen des BMG zu einem Rezept-Chaos führt. Denn im Laufe des Jahres werden immer mehr Ärzte in der Lage sein, elektronische zu verordnen. Was passiert aber, wenn die Rechenzentren diese Datensätze noch gar nicht an die Kassen weiterleiten können oder die Daten aus den neuen Software-Modulen fehlerhaft sind? Klar ist, dass am Ende der Patient leidet. Nicht nur, dass die Patienten ab dem kommenden Jahr mit einem Rezept-Mischmasch aus Muster-16, ausgedruckten Codes und Smartphone-E-Rezepten konfrontiert werden. Hinzu kommt, dass die Patienten aufgrund der unzureichend getesteten Verordnungsabläufe mehrfach zum Arzt oder in die Apotheke müssen, weil technische Fehler auftreten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.