»Die Apotheker bereiten uns weniger Sorgen als die Ärzte« |
PZ: Für die digitale Weiterleitung der E-Rezepte soll die Smartphone-App der Gematik dienen. Allerdings werden diese nur wenige GKV-Versicherte komplett nutzen können, weil es ein sehr kompliziertes Identifizierungsverfahren dahinter gibt. Die Versender reagieren nun darauf und bieten ihren Kunden an, dass die Ausdrucke des E-Rezepts einfach per Foto an sie geschickt werden können. Wie kommentieren Sie es, dass die eigentliche, digitale Idee hinter dem neuen E-Rezept-System durch die Foto-Apps der Versender umgangen wird?
Leyck Dieken: Die Idee hinter dem E-Rezept ist, dass Versicherte eigenständig entscheiden können, wo sie ihre Rezepte einlösen. Sie können die Apotheke und auch den Weg – digital oder analog – frei wählen. Mit dieser Wahlfreiheit wird eine unsachgemäße Zuweisung an eine bestimmte Apotheke unterbunden. Gesetzlich Versicherte benötigen für die Nutzung des E-Rezepts eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (EGK) und eine PIN ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen werden in den kommenden Quartalen diese weiter ausstellen und ihre Versicherten informieren. Schon jetzt kann sich jede/r Versicherte bei Interesse bei ihrer bzw. seiner zuständigen Krankenkasse melden und eine NFC-fähige EGK und eine PIN beantragen. Nach einer Übergangsphase werden die Vorteile der E-Rezept-App der Gematik ersichtlich. Die Gematik arbeitet zudem an Alternativen zur Authentisierung mit Krankenkassen zusammen und wird voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres die Spezifikationen dazu bereitstellen.
PZ: Auch die Krankenkassen würden die E-Rezept-Weiterleitung gerne in ihre (EPA-) Apps integrieren. Gesetzlich ist bislang eine strikte Trennung beider Welten vorgesehen. Wie kommentieren Sie diesen Wunsch? Welche Probleme sehen Sie bei einer möglichen Integration des E-Rezepts in die Kassen-Apps?
Leyck Dieken: Das erscheint auf den ersten Blick ein recht sinnvoller Wunsch zu sein. Beide Anwendungen beziehen den Patienten eng in den medizinischen Versorgungsprozess ein. Langfristig sollen die Informationen zu abgegebenen Medikamenten in einer Arzneimittel-Liste nach der Abgabe durchaus in der elektronischen Patientenakte und somit in den von den Krankenversicherungen bereitgestellten Apps für Patienten einsehbar sein. Die Gematik setzt gesetzliche Vorgaben um. Das E-Rezept weckt unterschiedliche Erwartungen, in welchen Heimathäfen es angedockt werden soll. Dabei haben Apotheken wahrscheinlich andere Vorstellungen als beispielsweise Krankenkassen. Daher ist es wichtig, den Versicherten die Wahl zu lassen. Außerdem haben wir in Pilotprojekten beobachtet, dass im Ablauf sogenannte versorgungssteuernde Maßnahmen integriert werden sollten. Das sehen wir hier in der Gematik kritisch.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.