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Covid-19

Diabetiker sind nicht automatisch Risikopatienten

Patienten mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht häufiger an Covid-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Daher sollten sie bei möglichen Exitstrategien aus dem Lockdown nicht ausgeschlossen werden, fordert die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
Christiane Berg
04.05.2020  14:52 Uhr

Für eine besondere Infektionsgefährdung von Menschen mit Diabetes für das neue Coronavirus gibt es derzeit keine eindeutigen Hinweise. Das hob der Ausschuss »Diabetes und Soziales« der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in einem heute versandten Positionspapier hervor.

Zwar deuteten einige Studien und klinische Beobachtungen darauf hin, dass Menschen mit Diabetes mellitus bei einer SARS-CoV-2-Infektion häufiger unter schweren Verläufen leiden. Die meisten im Rahmen einer Covid-19-Infektion verstorbenen Diabetes-Patienten seien jedoch hochbetagt gewesen oder hätten bei anschließenden Obduktionen Komorbiditäten wie koronare Herzkrankheit oder Hypertonie gezeigt.

»Keinesfalls rechtfertigt die vorliegende Datenlage den Ausschluss von Menschen mit Diabetes mellitus allein aufgrund ihrer Erkrankung von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben«, unterstreichen die Autoren des Positionspapiers.

»Es gibt derzeit nur wenige Studien zum Zusammenhang von Covid-19 und Diabetes mellitus. Eher ist es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die einen schweren Verlauf provoziert«, unterstrich Professor Dr. Baptist Gallwitz, Tübingen, heute in einer entsprechenden DDG-Pressemitteilung. 

Auch Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des Ausschusses »Diabetes und Soziales«, warnt davor, im Zuge der anstehenden schrittweisen Öffnungen des öffentlichen Lebens ganze Bevölkerungsgruppen ohne medizinische Evidenz auszugrenzen.

»Es ist wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden«, so Wagener mit Blick auf das Robert-Koch-Institut (RKI). Dieses kommuniziere Diabetes mellitus fälschlicherweise pauschal als Risikofaktor und trage so zur allgemeinen Verunsicherung bei. Inwieweit Beschränkungen der Teilhabe für sehr stark gefährdete Menschen mit Diabetes vorgenommen werden, sei individuell von den behandelnden Ärzten oder Gesundheitsbehörden in Absprache mit den Betroffenen festzulegen.

Zur Schule und zur Arbeit bei guter Blutzuckereinstellung

Ob in Kitas und Schulen oder am Arbeitsplatz, ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: Grundsätzlich könnten Betroffene ihrer jeweiligen Tätigkeit oder Ausbildung weiter nachgehen, wenn die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gegeben und gute Blutzuckerwerte gewährleistet seien. Auch müssten Risikofaktoren wie Gefäß-, Lungen-, Krebs-, Nieren- oder Lebererkrankungen ausgeschlossen sein.

In Gefährdungssituationen, zum Beispiel bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei ärztlichen oder physiotherapeutischen Behandlungen oder aber bei Einkäufen, sei für Patienten mit Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf das Tragen einer FFP2-Maske sinnvoll. Im beruflichen Kontext seien diese Masken vom Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht zu stellen. Zum Thema Kinder mit Diabetes und Schule hatte sich die DDG bereits vergangene Woche geäußert.

Im Übrigen empfehle sich bei fieberhaften Infekten die häufigere Stoffwechselkontrolle bei gleichzeitiger Korrektur erhöhter Blutzuckerwerte durch Anpassung der medikamentösen Therapie. Bei Verschlechterung der Glucose-Stoffwechsellage oder des Allgemeinzustands seien umgehend der behandelnde Arzt oder gegebenenfalls die Notfallambulanz aufzusuchen.

»Diese Pandemie fordert die gesamte Gesellschaft. Eingriffe in die individuellen Freiheitsrechte können in dieser absoluten Sondersituation temporär notwendig werden. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen muss jedoch gegeben sein«, heißt es im Positionspapier. Grundsätzlich sei jedoch festzuhalten, dass bei stabiler Infektionssituation die dauerhafte Einschränkung der Teilhabe spezifischer Bevölkerungsgruppen aus menschlichen, ethischen, juristischen, ökonomischen und psychosozialen Gründen weder sinnvoll noch zulässig sei.

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