Neben der Nationalen Reserve könnten auch auf Apotheken oder Kliniken neue Pflichten zur Lagerhaltung zukommen. Über eine solche ergänzende Bevorratung werde noch beraten, erklärte Spahn auf Nachfrage der PZ. Entsprechende Pflichten könnten dann »gegebenenfalls gesetzlich ergänzt werden«. Erst vor Kurzem hatte die Bundesregierung Krankenhäuser verpflichtet, bestimmte Arzneimittel aus der Intensivmedizin in größeren Mengen einzulagern.
Kosten wird die Reserve dem Minister zufolge mindestens einen höheren zweitstelligen Millionenbetrag. Am Ende sei das aber die günstigere Alternative. »In der Not zu kaufen, ist immer teuer.« Tatsächlich waren die Preise etwa für Atemschutzmasken im Zuge der Pandemie zwischenzeitlich deutlich gestiegen.
Für den Aufbau der Nationalen Reserve ist federführend das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig, das sich eng mit dem Bundesinnenministerium abstimmt. Um darüber hinaus künftig das Management in Krisenfällen besser zu koordinieren, soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einem Kompetenzzentrum ausgebaut werden. Bislang kann die Behörde die Länder nur im Verteidigungsfall unterstützen, das soll sich nun ändern.
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