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National Contact Point

Deutsche E-Rezepte im EU-Ausland einlösen

Bis Ende des Jahres soll das E-Rezept bundesweit ausgerollt sein, bevor es ab Januar 2022 Pflicht wird. Parallel laufen in den EU-Mitgliedstaaten aber schon die Planungen für eine grenzüberschreitende Nutzung.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 21.06.2021  09:00 Uhr
Deutsche E-Rezepte im EU-Ausland einlösen

In Zukunft können deutsche Patienten ihre Rezepte auch im europäischen Ausland einlösen. Das sieht zumindest das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) so vor. Geplant ist, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), genauer gesagt die in Bonn angesiedelte Unterabteilung Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), den »Aufbau und Betrieb der organisatorischen und technischen Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten (nationale eHealth-Kontaktstelle)« verantwortet. Dazu gehört auch, die Versicherten über das neue Angebot zu informieren sowie die komplette Datenverarbeitung zu verantworten. Laut Gesetz muss die Stelle, die auch National Contact Point eHealth (NCPeH) genannt wird, ihren Betrieb spätestens zum 1. Juli 2023 aufnehmen und ausschließlich über die sichere Datenautobahn der Telematik-Infrastruktur (TI) arbeiten. Die Gematik legt die nötigen technischen Grundlagen für die Kontaktstelle fest und stimmt auf europäischer Ebene alles Nötige ab. Um die semantische Interoperabilität beim grenzüberschreitenden Datenaustausch kümmert sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bis zum 1. Januar 2024 soll dann alles laufen – so der Plan.

Hat also nun der Patient vorab dem Transfer seiner Gesundheitsdaten ins europäische Ausland zugestimmt, darf die deutsche E-Health-Kontaktstelle diese Informationen an das entsprechende Pendant des Mitgliedstaats übermitteln. Allerdings sollen in Zukunft weder die Kassen noch die Kontaktstelle auf die Daten zugreifen dürfen. Im Gesetz ist explizit eine technische Lösung gefordert, die einem solchen Zugriff direkt einen Riegel vorschiebt. Ein ähnliches Prozedere ist in Zukunft auch für die elektronische Patientenkurzakte beabsichtigt – für den Fall, dass Versicherte während ihres Europa-Urlaubs einen Arzt aufsuchen müssen. Für die elektronische Identifizierung im Ausland wird dann zusätzlich die Krankenversichertennummer zum Einsatz kommen.

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