Der Staat soll die Boni-Sünder stoppen |
Alexander Müller |
23.09.2025 13:00 Uhr |
Die Paritätische Stelle von GKV-SV und DAV soll Verstöße der Versender gegen die Preisregeln sanktionieren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den Vertragspartnern helfen, die Daumenschrauben gegenüber den Versendern anzuziehen. / © IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Beim Deutschen Apothekertag (DAT) hat sich ABDA-Präsident Thomas Preis erneut über das »systemzerstörerische Geschäftsgebaren ausländischer Versandhändler« echauffiert. Wer sich nicht an Recht und Gesetz halte, müsse von der Belieferung der GKV-Versicherten in Deutschland ausgeschlossen werden, forderte er.
In der anschließenden Diskussionsrunde verwies Ministerin Warken auf die sogenannte Paritätische Stelle des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV). »Aktuell ist es Aufgabe dieses gemeinsamen Gremiums. Ich will jetzt nicht nur den Ball zurückspielen, aber es besteht heute die Möglichkeit, dass die GKV und die Apothekerschaft gegen diese Rechtsbrüche vorgehen«, so die Ministerin im Gespräch mit der PZ. Auf die Nachfrage, ob sie den Vertragspartnern den Rücken stärke, die Daumenschrauben gegenüber den Versendern anzuziehen und sie aus der Versorgung auszuschließen, sagte Warken: »Ja.«
Preis konterte im PZ-Doppelinterview: »Wenn das so einfach wäre. Es geht um die Drohung von Schadenersatzforderungen, die weder der DAV bezahlen könnte noch der GKV-Spitzenverband.« Das Einhalten von Verordnungen sei Aufgabe des Staates und könne nicht subsidiär gelöst werden. Die ABDA will der Politik nun einen Vorschlag machen, damit die Sanktionierung von Verstößen gegen geltendes Recht wieder eindeutig staatliche Aufgabe ist.
Richtig ernst genommen haben die EU-Versender das Rx-Boni-Verbot nie. Und sie fühlten sich vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2016 bestätigt, dass sie sich nicht an die deutschen Preisvorschriften halten müssen.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sträubte sich zwar dagegen, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot umzusetzen, fand aber im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) 2020 zumindest im GKV-Bereich eine Neuregelung für das Boni-Verbot. Dieses wurde in das Sozialgesetzbuch (SGB) umgezogen und damit der EU-Rechtsprechung weitgehend entzogen.
In § 129 Absatz 3 ist jetzt geregelt, dass mit den Krankenkassen nur abrechnen darf, wer dem Rahmenvertrag beigetreten ist, sich an die Preisbindung hält und Versicherten keine Zuwendungen gewährt.
Doch Shop-Apotheke, Doc Morris & Co. werfen insbesondere seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am 17. Juli dieses Jahres mit Rabatten um sich. Die Karlsruher Richter haben sich in dem langjährigen Verfahren zwar explizit nur mit dem alten Boni-Verbot im § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) befasst, aber die Versender sehen die Entscheidung trotzdem als Freibrief und überbieten sich in der Gewährung von Rabatten beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Das ist eindeutig illegal und könnte sanktioniert werden – nur von wem? Ex-Gesundheitsminister Spahn hat den Ball mit dem VOASG seinerzeit ins Feld der Selbstverwaltung gespielt. GKV-SV und DAV haben wie vorgesehen eine Paritätische Stelle mit je drei Mitgliedern besetzt, die gegen etwaige Verstöße vorgehen und Sanktionen verhängen soll.