Der Kampf um Rezeptboni geht weiter |
Alexander Müller |
15.02.2024 18:00 Uhr |
Versender wie Shop Apotheke hoffen mit der Einführung des E-Rezepts auf ein wachsendes Rx-Geschäft. / Foto: Shop Apotheke
Um überhaupt am Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu partizipieren, hatten die großen Versender in der Vergangenheit die Patientinnen und Patienten regelmäßig mit teilweise hohen Rx-Rabatten gelockt. Die sind nach deutschem Recht unzulässig, aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 entschieden, dass sich ausländische Versender nicht daran halten müssen. Seit dem Umzug des Boni-Verbots ins Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Rabatte wieder für alle verboten – zumindest bei gesetzlich Versicherten.
Der große niederländische Anbieter Shop Apotheke nimmt es damit nicht immer so genau und testet regelmäßig Rabattaktionen, die allerdings eher unterschwellig beworben werden. Die Strategie dahinter dürfte sein, erneut ein Verfahren um Rx-Boni vor den EuGH zu bringen, um die neue Regelung in Luxemburg überprüfen zu lassen. Schließlich hatte die EU-Kommission ihre Vorbehalte gegen das neue deutsche Boni-Verbot aufgegeben und das entsprechende Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Aktuell liegt schon ein Verfahren zur Vorabentscheidung beim EuGH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Luxemburger Richtern im Juli 2023 drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem Verfahren zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und dem Versender Doc Morris geht es aber vor allem um die Bewerbung der Rabattaktionen, die PZ hatte ausführlich über die Begründung des BGH berichtet.
Dieses Vorlageverfahren hat aber dazu geführt, dass jetzt ein anderer Streit um Rx-Boni zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und Shop Apotheke vorerst eingefroren wurde. Wie aus Unterlagen, die der PZ vorliegen, hervorgeht, hat das Landgericht Köln auf Antrag beider Parteien am 6. Februar beschlossen, das Verfahren auszusetzen. Begründung: Die Auslegungsfragen des BGH an den EuGH »dürften für den hiesigen Rechtsstreit von unmittelbarer Relevanz sein«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.