Depressive Herzpatienten richtig behandeln |
Annette Rößler |
10.03.2023 11:00 Uhr |
Einen praktikablen Ansatz für die Wechselwirkungsprüfung empfahl Professor Dr. Christoph Hiemke von der Universitätsmedizin Mainz in einer anderen Session beim DGPPN-Kongress: das »Täter-Opfer«-Konzept. Gemäß diesem werden Arzneistoffe anhand ihres Metabolismus über bestimmte CYP-Enzyme als Täter (Englisch: perpetrator) oder Opfer (victim) klassifiziert. Das Prinzip ist einfach: Handelt es sich beim Täter um einen Induktor des jeweiligen Enzyms, sorgt er dafür, dass das Opfer beschleunigt abgebaut wird; ist der Täter ein CYP-Inhibitor, ist es genau umgekehrt.
»Die Medikamentenliste nach diesem Prinzip abzuscannen, geht ganz schnell«, sagte Hiemke. Er verwies auf die sogenannte Flockhart-Tabelle, die auf der Internetseite der US-amerikanischen Indiana University frei zugänglich ist. Dort sind im oberen Bereich Opfer-Arzneistoffe (nicht ausschließlich Psychopharmaka) geordnet nach abbauendem CYP-Enzym aufgelistet, während der untere Bereich die Täter in zwei weiteren Tabellen aufführt, getrennt nach Inhibitoren und Induktoren.
Es sei wichtig, bei dieser Prüfung nur moderate oder starke Täter zu berücksichtigen, »um keinem Overalerting anheimzufallen«, sagte Hiemke. Pharmakodynamische Wechselwirkungen blieben dabei allerdings außen vor. Auch hier empfahl Hiemke ein praktikables Vorgehen, nämlich die Fachinformationen der einzelnen Präparate auf der Medikamentenliste des Patienten durchzugehen. Tauchten potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen, zum Beispiel Schwindel, in mehreren Fachinformationen mindestens mit der Häufigkeit »häufig« auf, sei besonders darauf zu achten. Die verschiedenen Fachinformationen mit ein und derselben Nebenwirkung aufzuaddieren helfe dabei, die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einzuschätzen, so Hiemke.