DC für Cannabisblüten wird einfacher |
DAC/NRF |
18.10.2018 12:16 Uhr |
In manchen Bundesländern verlangt die Aufsichtsbehörde eine DC zur Identifizierung von Cannabisblüten.
Analog zu den anderen im DAC/NRF beschriebenen Drogen sind die beiden Referenzsubstanzen Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) gegen Laufweitenmarker ersetzt worden, sodass zukünftig Zeit und Kosten gespart werden. Bei den beiden Laufweitenmarkern handelt es sich um Substanzen, die im Reagenziensatz der Alternativen Identifizierung DAC enthalten sind: Menthol und Bornylacetat.
Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass anstelle des Erhitzens im Trockenschrank auch eine Heizplatte verwendet werden kann. Außerdem können die Auftragevolumina und die Menge an zu untersuchender Droge reduziert werden. Auch die Probenaufbereitung hat sich vereinfacht.
Für Abonnenten stellt DAC/NRF die neue Methode bereits jetzt zur Verfügung.
Foto: Fotolia/Michael