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Erhöhter Kassenabschlag

DAV kritisiert 115 Millionen Euro Mehrbelastung

Bis Ende des Jahres muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes bewerten und die Ergebnisse dem Bundestag vorlegen. Für die Apotheken bedeutet das Spargesetz allein in diesem Jahr eine Zusatzbelastung von 115 Millionen Euro, hat der Deutsche Apothekerverband berechnet.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 05.09.2023  14:30 Uhr
DAV kritisiert 115 Millionen Euro Mehrbelastung

115 Millionen Euro Mehrbelastung für die Apotheken in den ersten elf Monaten dieses Jahres – das ist die traurige Zwischenbilanz des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zu den Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). »Die Politik treibt die Apotheken in eine Krisensituation, die den Betrieben jede Luft zum Atmen nimmt«, so der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann auf Anfrage der PZ. Denn seit dem 1. Februar 2023 müssen die Apotheken laut Gesetz einen um 23 Cent auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag pro Rx-Packung zahlen – Geld, das den Apotheken vor Ort Hubmann zufolge für ihre Zukunftssicherung fehlt.

»Mit der Erhöhung des Apothekenabschlags seit dem 1. Februar wird jede Apotheke mit 600 Euro pro Monat zusätzlich belastet. Das macht allein in den elf Monaten des Jahres 2023 rund 115 Millionen Euro Belastung aus. Das ist Geld, das nicht mehr in die Sicherung der Versorgung oder in die Nachwuchsgewinnung investiert werden kann«, so das Fazit des DAV-Vorsitzenden. Er fordert Politik und Krankenkassen »nachdrücklich auf, die Apotheken nicht kaputtzusparen und das seit mehr als zehn Jahren geltende Fixhonorar endlich zu erhöhen«.

Sparmaßnahmen für die Kassenfinanzen

Im Zuge des Spargesetzes hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) für die Pharmabranche zahlreichen Einsparungen verfügt, die Proteste dagegen waren dementsprechend groß. Für die Apotheken bedeutet das Gesetz einen erhöhten Kassenabschlag vom 1. Februar 2023 bis 1. Februar 2025. Zudem müssen sie das gesamte Jahr 2023 einen erhöhten Herstellerabschlag an die Kassen leisten: Statt sonst 7 Prozent sind es dieses Jahr 12 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ohne Mehrwertsteuer).

Ob die Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen beitragen und welche Auswirkungen das Spargesetz mit sich bringt, das muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis Ende des Jahres evaluiert haben und dem Bundestag darlegen. Bis zum 4. September hat das BMG dazu auch die Pharmazeutische Industrie um ihre Stellungnahme gebeten. Dem ist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) am gestrigen Montag nachgekommen. Der DAV beziehungsweise die ABDA wurden allerdings nach Angaben eines ABDA-Sprechers nicht zu einer Einschätzung aufgefordert.

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