DAV kritisiert 115 Millionen Euro Mehrbelastung |
Ev Tebroke |
05.09.2023 14:30 Uhr |
Für die Apotheken bedeutet das GKV-Finanzstabislierungsgesetz eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung. / Foto: Adobe Stock/nmann77
115 Millionen Euro Mehrbelastung für die Apotheken in den ersten elf Monaten dieses Jahres – das ist die traurige Zwischenbilanz des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zu den Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). »Die Politik treibt die Apotheken in eine Krisensituation, die den Betrieben jede Luft zum Atmen nimmt«, so der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann auf Anfrage der PZ. Denn seit dem 1. Februar 2023 müssen die Apotheken laut Gesetz einen um 23 Cent auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag pro Rx-Packung zahlen – Geld, das den Apotheken vor Ort Hubmann zufolge für ihre Zukunftssicherung fehlt.
»Mit der Erhöhung des Apothekenabschlags seit dem 1. Februar wird jede Apotheke mit 600 Euro pro Monat zusätzlich belastet. Das macht allein in den elf Monaten des Jahres 2023 rund 115 Millionen Euro Belastung aus. Das ist Geld, das nicht mehr in die Sicherung der Versorgung oder in die Nachwuchsgewinnung investiert werden kann«, so das Fazit des DAV-Vorsitzenden. Er fordert Politik und Krankenkassen »nachdrücklich auf, die Apotheken nicht kaputtzusparen und das seit mehr als zehn Jahren geltende Fixhonorar endlich zu erhöhen«.
Im Zuge des Spargesetzes hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) für die Pharmabranche zahlreichen Einsparungen verfügt, die Proteste dagegen waren dementsprechend groß. Für die Apotheken bedeutet das Gesetz einen erhöhten Kassenabschlag vom 1. Februar 2023 bis 1. Februar 2025. Zudem müssen sie das gesamte Jahr 2023 einen erhöhten Herstellerabschlag an die Kassen leisten: Statt sonst 7 Prozent sind es dieses Jahr 12 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ohne Mehrwertsteuer).
Ob die Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen beitragen und welche Auswirkungen das Spargesetz mit sich bringt, das muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis Ende des Jahres evaluiert haben und dem Bundestag darlegen. Bis zum 4. September hat das BMG dazu auch die Pharmazeutische Industrie um ihre Stellungnahme gebeten. Dem ist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) am gestrigen Montag nachgekommen. Der DAV beziehungsweise die ABDA wurden allerdings nach Angaben eines ABDA-Sprechers nicht zu einer Einschätzung aufgefordert.
Der BPI kritisiert in seiner Stellungnahme das Spargesetz scharf: »Die neuen Zwangsabschläge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes summieren sich auf, ohne dass die Politik die wirtschaftlichen Konsequenzen bedenkt«, so BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen. Kumulationseffekte der Einsparmaßnahmen seien nicht geprüft worden. Das ganze Vorhaben, sei ein »Bürokratiemonster«.
Auch vom Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) kommt heftige Kritik. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei eine misslungene Gesetzgebung, so vfa-Präsident Han Steutel. Der Gesetzgeber habe ohne Not die bewährte Systematik der Erstattungsregeln in Deutschland durcheinandergebracht. Die Eingriffe in die Nutzenbewertung oder die Rabattierung von Arzneimittelkombinationen erzielten kaum nennenswerte Sparbeiträge für die GKV, richteten aber gravierende Schäden an: »Das deutsche Erstattungssystem für Medikamente hat für die Unternehmen an Planbarkeit und damit an Attraktivität als Innovations- und Produktionsstandort verloren. Gleichzeitig steigt der bürokratische Aufwand der Krankenkassen.«
Steutel weiter: Es zeige sich bereits jetzt, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland künftig mit Therapieeinschränkungen leben müssen, weil Arzneimittel aus dem Markt gehen oder gar nicht erst in Verkehr gebracht werden. Vier solcher Fälle habe es bereits gegeben, seit das GKV-FinStG die Erstattungsregeln im letzten Jahr geändert hatte.
Die Pharmaindustrie muss seit Anfang des Jahres einen um fünf Prozentpunkte erhöhten Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel hinnehmen. Zudem wurde das Preismoratorium bis Ende 2026 verlängert. Hinzu kommen zahlreiche Änderungen am Nutzenbewertungsverfahren von neuen Arzneimitteln (AMNOG). So wurde etwa für neue Arzneimittel in Kombinationstherapien mit bewährten Wirkstoffen ein automatischer Preisabschlag von 20 Prozent festgesetzt. Auch gilt der Preis eines neuen Arzneimittels, den der GKV-Spitzenverband und der Hersteller im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung aushandeln, rückwirkend ab dem siebten Monat nach Marktzulassung. Zuvor griff der Erstattungspreis erst nach einem Jahr.