DAV kritisiert 115 Millionen Euro Mehrbelastung |
Ev Tebroke |
05.09.2023 14:30 Uhr |
Der BPI kritisiert in seiner Stellungnahme das Spargesetz scharf: »Die neuen Zwangsabschläge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes summieren sich auf, ohne dass die Politik die wirtschaftlichen Konsequenzen bedenkt«, so BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen. Kumulationseffekte der Einsparmaßnahmen seien nicht geprüft worden. Das ganze Vorhaben, sei ein »Bürokratiemonster«.
Auch vom Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) kommt heftige Kritik. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei eine misslungene Gesetzgebung, so vfa-Präsident Han Steutel. Der Gesetzgeber habe ohne Not die bewährte Systematik der Erstattungsregeln in Deutschland durcheinandergebracht. Die Eingriffe in die Nutzenbewertung oder die Rabattierung von Arzneimittelkombinationen erzielten kaum nennenswerte Sparbeiträge für die GKV, richteten aber gravierende Schäden an: »Das deutsche Erstattungssystem für Medikamente hat für die Unternehmen an Planbarkeit und damit an Attraktivität als Innovations- und Produktionsstandort verloren. Gleichzeitig steigt der bürokratische Aufwand der Krankenkassen.«
Steutel weiter: Es zeige sich bereits jetzt, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland künftig mit Therapieeinschränkungen leben müssen, weil Arzneimittel aus dem Markt gehen oder gar nicht erst in Verkehr gebracht werden. Vier solcher Fälle habe es bereits gegeben, seit das GKV-FinStG die Erstattungsregeln im letzten Jahr geändert hatte.
Die Pharmaindustrie muss seit Anfang des Jahres einen um fünf Prozentpunkte erhöhten Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel hinnehmen. Zudem wurde das Preismoratorium bis Ende 2026 verlängert. Hinzu kommen zahlreiche Änderungen am Nutzenbewertungsverfahren von neuen Arzneimitteln (AMNOG). So wurde etwa für neue Arzneimittel in Kombinationstherapien mit bewährten Wirkstoffen ein automatischer Preisabschlag von 20 Prozent festgesetzt. Auch gilt der Preis eines neuen Arzneimittels, den der GKV-Spitzenverband und der Hersteller im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung aushandeln, rückwirkend ab dem siebten Monat nach Marktzulassung. Zuvor griff der Erstattungspreis erst nach einem Jahr.