DAV hat Vorbehalte gegen Moderna-Bestellung |
Ev Tebroke |
13.09.2023 10:35 Uhr |
Zwar versicherte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage der PZ, Modernas neuer Covid-19-Impfstoff würde ganz regulär, wie auch Grippeimpfstoffe, von den Kassen erstattet. »Für den angepassten Impfstoff gibt es noch keine Zulassung. Wenn diese vorliegt und sich Moderna entscheidet, den Impfstoff im Rahmen der Regelversorgung anzubieten, wird der von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Arzt den Impfstoff im Rahmen der STIKO-Empfehlung verordnet«, so ein Sprecher. Für die vom Bund zentral beschafften Covid-19-Impfstoffe gelte weiterhin der bisherige Bestell- und Auslieferprozess. »Für Covid-Impfstoffe, die über die Regelversorgung in den Verkehr gebracht werden, gelten dieselben Bestell- und Auslieferprozesse wie für Arzneimittel und Impfstoffe in der Regelversorgung (beispielsweise Grippe-Impfstoffe), so das BMG. Aber offenbar traut der DAV dieser Aussage nicht.
»Aufgrund des Vertrages zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung geschlossen wurde, darf in der Apotheke nur vom Bund beschaffter Covid-19-Impfstoff verimpft werden«, teilt der DAV mit. Für die herkömmlichen, nicht variantenangepassten Covid-19-Impfstoffe von Moderna gilt die Retax-Sorge demnach nicht, denn diese waren zentral vom Bund beschafft worden.
Das BMG bestätigt, es gebe noch Moderna-Impfstoff im Zentrallager des Bundes. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml sowie Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 µg/50 µg)/ml verordnet, werde der auch geliefert und bezahlt, hieß es.
Die Frage ist allerdings, ob derzeit noch Interesse an einem Impfstoff besteht, der nicht an die neuen Omikron-Varianten angepasst ist.