DAV hat Vorbehalte gegen Moderna-Bestellung |
Ev Tebroke |
13.09.2023 10:35 Uhr |
Demnächst als Einzeldosis verfügbar: Der variantenangepasste Covid-19-Impfstoff von Moderna soll bald auf den Markt kommen. Doch der DAV warnt die Apotheken zum jetzigen Zeitpunkt vor einer Bestellung. / Foto: IMAGO/NurPhoto
Seit Kurzem ist der variantenangepasste Covid-19-Impfstoff von Biontech am Markt verfügbar. Vergangenen Dienstag konnten die Apotheken erstmals Comirnaty® Omicron XBB.1.5 30 µg/Dosis beim Großhandel ordern. Dieser Impfstoff steht ausschließlich in Mehrdosenbehältnissen mit sechs Impfdosen pro Vial zur Verfügung. Auch Modernas adaptierter Covid-19-Impfstoff steht dem Vernehmen nach kurz vor der Zulassung. Nach Informationen der PZ soll der neue Impfstoff als Einzeldosis-Durchstechfläschchen voraussichtlich in der kommenden Woche in den Großhandel kommen.
Laut Deutschem Apothekerverband (DAV) wirbt der Hersteller derzeit bereits aktiv in den Apotheken darum, den Impfstoff vorab schon zu reservieren. Doch der DAV warnt nun vor möglichen Retaxgefahren, sollten Apotheken den Impfstoff bestellen. Darüber hinaus informiert der Verband heute in einem Rundschreiben an seine Mitglieder über weitere Vorbehalte, die Apotheken zu bedenken haben.
Im Gegensatz zu adaptierten Covid-19-Vakzinen von Biontech, die nach wie vor zentral vom Bund bereitgestellt und bezahlt werden, gibt es zwischen Moderna und der EU keinen Abnahmevertrag, sodass die Vakzine demnach auch nicht unter die bisherigen Regelungen zur Impfstoffbeschaffung in den Apotheken und der Verimpfung fällt. Wie der DAV betont, erhalten die Apotheken im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 (gemäß § 421 Abs. 1 SGB V) ausschließlich für die Abgabe der vom Bund beschafften Covid-19-Impfstoffe eine Vergütung in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener beziehungsweise verimpfter Durchstechflasche. Für die Impfungen mit dem neuen Moderna-Impfstoff bekämen die Apotheken also kein Honorar.
Auch könnten die Apotheken Bestellungen der Arztpraxen über den variantenangepassten Covid-19-Impfstoff nicht über das Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen (§ 421 Abs. 1 und 5 SGB V).
Zudem ist laut DAV nicht klar, ob eine Verordnung über den neuen Moderna-Impfstoff von den Krankenkassen überhaupt erstattet würde. »Die Apotheke läuft somit Gefahr, retaxiert zu werden«, warnt der DAV.
Zwar versicherte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage der PZ, Modernas neuer Covid-19-Impfstoff würde ganz regulär, wie auch Grippeimpfstoffe, von den Kassen erstattet. »Für den angepassten Impfstoff gibt es noch keine Zulassung. Wenn diese vorliegt und sich Moderna entscheidet, den Impfstoff im Rahmen der Regelversorgung anzubieten, wird der von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Arzt den Impfstoff im Rahmen der STIKO-Empfehlung verordnet«, so ein Sprecher. Für die vom Bund zentral beschafften Covid-19-Impfstoffe gelte weiterhin der bisherige Bestell- und Auslieferprozess. »Für Covid-Impfstoffe, die über die Regelversorgung in den Verkehr gebracht werden, gelten dieselben Bestell- und Auslieferprozesse wie für Arzneimittel und Impfstoffe in der Regelversorgung (beispielsweise Grippe-Impfstoffe), so das BMG. Aber offenbar traut der DAV dieser Aussage nicht.
»Aufgrund des Vertrages zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung geschlossen wurde, darf in der Apotheke nur vom Bund beschaffter Covid-19-Impfstoff verimpft werden«, teilt der DAV mit. Für die herkömmlichen, nicht variantenangepassten Covid-19-Impfstoffe von Moderna gilt die Retax-Sorge demnach nicht, denn diese waren zentral vom Bund beschafft worden.
Das BMG bestätigt, es gebe noch Moderna-Impfstoff im Zentrallager des Bundes. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml sowie Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 µg/50 µg)/ml verordnet, werde der auch geliefert und bezahlt, hieß es.
Die Frage ist allerdings, ob derzeit noch Interesse an einem Impfstoff besteht, der nicht an die neuen Omikron-Varianten angepasst ist.
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