DAV-Chef fordert »Soforthilfe« gegen Apothekensterben |
Und vom versprochenen erleichterten Lieferengpassmanagement sei nichts zu spüren. Mittlerweile sei nahezu jeder Versorgungsvorgang mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Die gesetzlich dafür vorgesehene Lieferengpasspauschale von 50 Cent sieht Hubmann als »Verhöhnung unserer Arbeit«.
Eigentlich sollten auf Wunsch der Parlamentarier mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die erweiterten Austauschregeln der Pandemiezeit verstetigt werden, erinnerte Hubmann. Doch das habe nicht funktioniert. Durch uneindeutige Formulierungen seien nach Lesart des GKV-Spitzenverbands die hergebrachten Austauschregeln de facto wiederhergestellt worden. Es brauche dringend Nachbesserungen, forderte der DAV-Vorsitzende. »Durch Austauschregeln im gedachten Sinn und eine deutliche Erhöhung der Lieferengpasspauschale«.
Niemand sei auf Dauer bereit, deutlich mehr Arbeit für das gleiche Geld zu leisten, so Hubmann. Aus diesem Grund seien Apothekenteams in ganz Deutschland mehrfach auf die Straße gegangen und hätten lautstark ihre Forderungen artikuliert. Mit jeder Apotheke, die schließt, werde das Versorgungsnetz löchriger, der Weg zur nächsten Apotheke weiter, mahnte der DAV-Vorsitzende.
Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands hätten einen Anspruch auf eine funktionierende Gesundheitsversorgung – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem sozialen Status. Dazu gehöre auch eine funktionierende Arzneimittelversorgung, deren Sicherstellung der Gesetzgeber den Apotheken übertragen hat. »Gesetz- und Verordnungsgeber haben demzufolge auch unmittelbar dafür Sorge zu tragen, dass Apotheken diesen Auftrag auch erfüllen können – durch eine angemessene Vergütung der Leistungen der Apotheken.« Auch dem Fachkräftemangel sei nur zu begegnen, wenn Apotheken ihren Mitarbeitenden angemessene wettbewerbsfähige Gehälter zahlen könnten.
Was die Reformpläne Lauterbachs betrifft, so sieht Hubmann diese nicht geeignet, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Im Gegenteil: Sie bewirkten mittelfristig eine Schwächung. Die Eckpunkte enthielten bis auf eine Anhebung der Notdienstvergütung um 50 Prozent weiterhin keine Verbesserung der Honorierung, kritisiert der DAV-Vorsitzende.
Stattdessen stehe eine »fragwürdige Umstrukturierung und Umverteilung der Apothekenvergütung« durch Absenkung des prozentualen Zuschlags in zwei Schritten von drei auf zwei Prozent bei gleichzeitiger Anhebung des Fixums im Vordergrund. Dies solle aufkommensneutral geschehen. »Das Perfide daran: Spätestens im dritten Jahr ergibt sich hieraus eine Verschlechterung der Vergütung, da wir noch stärker von der Preisentwicklung abgekoppelt werden«, so Hubmann. Die vorgesehenen Verhandlungen zur Anpassung des Fixzuschlages ab 2027 im Zuge der Selbstverwaltung sähe die Apothekerschaft ebenfalls »sehr kritisch«.
Diese genannten Maßnahmen zur Apothekenvergütung seien »völlig ungeeignet, um die Arzneimittelversorgung endlich wieder auskömmlich zu vergüten und die Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren«. Eine Umverteilung löse die bestehenden Probleme nicht, »denn allen Apotheken steht eine seit Jahren überfällige Erhöhung des Honorars zu«.
Und Hubmann ergänzte: »Die Apotheken in Deutschland brauchen jetzt spürbare wirtschaftliche Verbesserungen und zwar in einer Höhe, die alle Parameter wie Inflationsausgleich, Leistungsausweitung und Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt. Dies sind mehr als 2,5 Milliarden, entstanden auch aus der jahrelangen hartnäckigen Verweigerung einer berechtigten und erforderlichen Anpassung.« Und es brauche zwingend Festlegungen zu einer regelhaften Dynamisierung des Fixhonorars. Hier fordert Hubmann vom Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen.
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