DAV-Chef fordert »Soforthilfe« gegen Apothekensterben |
»Wie sollen wir höhere Mieten, höhere Energiekosten, höhere Zinsen, höhere Aufwendungen für externe Dienstleister und vor allem höhere Personalkosten mit einem Honorar aus dem Jahr 2013 finanzieren, das zuletzt vom Gesetzgeber sogar noch gekürzt wurde?« Verschärft werde die angespannte wirtschaftliche Situation der Apotheken durch das sogenannte Skonto-Urteil.
Anfang Februar 2024 hat der Bundesgerichtshof die Skonto-Möglichkeiten beim Einkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Apotheken eingeschränkt. Demnach darf die 3,15 Prozent-Spanne bei Rabatt und Skonto beim Einkauf zwischen Apotheke und Großhandel nicht mehr überschritten werden.
Für viele Apotheken bedeute dies eine weitere erhebliche Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage«, so Hubmann. Hier forderte der DAV-Vorsitzende entweder eine zusätzliche Anpassung der Apothekenvergütung oder aber eine entsprechende gesetzliche Klarstellung, die echte Skonti erlaubt.
Derzeit sei mindestens ein Drittel der Apotheken akut existenziell gefährdet. Und dies bei gleichzeitig deutlich angestiegener Patientenzahl. Hubmann forderte Lauterbach auf, hier entgegenzusteuern, die überfälligen Reformen endlich auf den Weg zu bringen. Zwar hätte der Minister den Menschen zu Beginn seiner Amtszeit Jahrhundertreformen versprochen, doch bislang falle die Bilanz eher mager aus: »Die Krankenhausreform stockt, von der Notfallreform ist seit Längerem nichts zu hören und die Pflegereform scheint die riesigen Probleme in diesem Sektor bisher nicht ansatzweise bewältigen zu können.«
Kritik übte Hubmann an der der holprigen Umsetzung des E-Rezept-Starts. Da gebe es noch einige »Luft nach oben«. Mit Blick auf andauernde Probleme aufseiten der Praxisverwaltungssysteme müsse das BMG sicherstellen, dass Retaxationen ausblieben.
»Wir können und wollen nicht länger für Fehler anderer haften«, unterstrich Hubmann. Auch die Möglichkeit der Freitextverordnungen – für Hubmann eine weitere Fehlerquelle, die sowohl die Arzneimitteltherapie- als auch die Versorgungssicherheit gefährde, sollte nur noch bei Rezepturen oder Einzelimporten zulässig sein.
Zudem appellierte Hubmann an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), sich am »pragmatischen Handeln vieler seiner Mitgliedskassen« zu orientieren und gemeinsam mit dem DAV zu tragfähigen Kompromissen für zahlreiche offene Fragen im Kontext des E-Rezepts und der Digitalisierung zu kommen.
Kritik übte Hubmann auch an Lauterbachs Regelungen zwecks Entschärfung der Lieferengpassproblematik in den Apotheken. »Nach wie vor führen Arzneimittellieferengpässe, die es den Versprechungen des Ministers zufolge nach Inkrafttreten des ALBVVG im Sommer vergangenen Jahres schon gar nicht mehr geben sollte, tagtäglich zu einem enormen Mehraufwand in unseren Apotheken.«
Trotz diverser Maßnahmen – etwa im Bereich der Kinderarzneimittel – habe sich die generelle Situation bei den Lieferengpässen nicht erkennbar verbessert. Dass etwa im vergangenen Winter eine Unterversorgung der Patienten ausgeblieben sei, sei vor allem dem Einsatz der Apothekenteams geschuldet.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.