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SARS-CoV-2

Das »wann und wie« zur Coronavirus-Quarantäne

Gesundheitsämter können unter bestimmten Umständen eine häusliche Quarantäne anordnen. Doch wann und bei wem wird diese Maßnahme ergriffen, wie sieht der Ablauf praktisch aus? Und wie sinnvoll ist die aktuelle Herangehensweise?
AutorKontaktCarolin Lang
Datum 06.03.2020  09:58 Uhr

Um die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland weitestgehend zu verhindern, ist es wichtig, Infizierte schnellstmöglich zu erkennen und zu isolieren. Daher sollte ein Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion möglichst rasch durch einen entsprechenden Test abgeklärt werden. Um eine Struktur in die derzeit zahlreich eingehenden Meldungen der Bürger zu bringen, wird grundsätzlich zwischen begründetem und unbegründetem Verdachtsfall unterschieden.

Ein begründeter Verdachtsfall besteht trotz zunehmenden Infektionsgeschehens in Deutschland laut Robert-Koch-Institut (RKI) weiterhin nur dann, wenn eine Person Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und zusätzlich dazu Symptome aufweist. Ein Arzt kann auch auf SARS-CoV-2 testen, wenn sich ein Patient mit Symptomen in Regionen in Deutschland aufgehalten hat, in denen sich der Erreger verbreitet, etwa im Landkreis Heinsberg.

Befürchtet ein Patient eine Infektion mit SARS-CoV-2, soll er zunächst seinen Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt telefonisch kontaktieren. Wie geht es ab dann weiter?

Vorgehensweise von Amt und Arzt

Meldet sich ein Bürger direkt beim Gesundheitsamt, wird anhand der Anamnese entschieden, ob ein begründeter Verdachtsfall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird zu keinen weiteren Maßnahmen geraten, sofern der Mensch nicht krank ist. Besteht jedoch ein begründeter Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, wird eine Abklärung über den Hausarzt oder das Krankenhaus in die Wege geleitet.

Auch in dem Wissen, dass es durchaus Menschen gibt, die trotz einer Infektion keine Symptome entwickeln, ist die gängige Vorgehensweise an dieser Stelle also: Keine Symptome – keine Maßnahmen. Ein gewisses Restrisiko bleibe dadurch bestehen, allerdings könne der aktuell hohen Nachfrage für Testungen sonst nicht nachgekommen werden. Das berichtet Dr. Kaschlin Butt, die Leiterin des Gesundheitsamtes in Wiesbaden, im Gespräch mit der PZ.

Meldet ein Patient einen Verdacht bei seinem Hausarzt telefonisch an, gibt es je nach regionaler Regelung verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten sieht so aus, dass der Arzt oder ein qualifizierter Praxismitarbeiter den Patienten zu Hause für einen Abstrich aufsucht.

Der Patient kann aber auch, mit dem Hinweis auf eine gesonderte Sprechstunde, in die Praxis bestellt werden. Die gesonderte Sprechstunde sollte vorzugsweise zum Ende der Öffnungszeiten erfolgen. Für den Weg zur Praxis sollte der Patient darauf hingewiesen werden, Kontakte zu anderen möglichst zu meiden und, falls vorhanden, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese sind derzeit aber nicht mehr erhältlich.

Eine dritte Möglichkeit ist, dass der Arzt den Patienten zur Diagnostik an eine ausgewiesene Schwerpunktpraxis oder den Bereitschaftsdienst verweist, sofern dies die ersten Anlaufstellen in der Region sind.

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