Das »wann und wie« zur Coronavirus-Quarantäne |
Carolin Lang |
06.03.2020 09:58 Uhr |
Ist eine häusliche Quarantäne angeordnet, vertraut das Gesundheitsamt in Wiesbaden darauf, dass die Betroffenen diese auch einhalten. Eine aktive Überwachung finde nicht statt, sagt Butt. Das wird aber regional unterschiedlich gehandhabt. Manche Gesundheitsämter kontrollieren auch, ob die Quarantäne eingehalten wird. Der Verstoß ist sogar strafbar. Nach Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen.
Bei der Anordnung einer häuslichen Quarantäne werden die Betroffenen darüber aufgeklärt, wie sie sich während der Zeit verhalten sollen. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, Kontakt zu anderen Menschen, außer den Mitbewohnern, ist einzustellen. Der Kontakt mit Mitbewohnern sollte möglichst eingeschränkt werden. Wird eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet, sieht Butt auch eine gewisse Verantwortlichkeit, die Betroffenen zu unterstützen. Bei Problemen können sich die Betroffenen daher an das Amt wenden.
Um eine medizinische Versorgung aufgrund bestehender Erkrankungen sicherzustellen, sollten die Betroffenen ihren Haus- oder Facharzt kontaktieren und ihn über die Situation aufklären. Die Apotheke vor Ort kann mit Botendiensten an dieser Stelle auch eine Hilfe sein. Bei Notfällen soll der Notruf gewählt werden und auch dabei auf die Quarantäne hingewiesen werden. Zur Versorgung der Betroffenen mit Lebensmitteln sollten Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn um Hilfe gebeten werden. Die Lebensmittel sollten dann vor der Haustür abgestellt werden.
Die häusliche Quarantäne kann psychosoziale Belastungen mit sich bringen. Da ein direkter Kontakt zu anderen Personen verboten ist, sollen die Betroffenen über Medien wie Internet und Telefon mit Freunden und Familie in Kontakt bleiben. Für Familien mit Kindern kann die häusliche Quarantäne besonders herausfordernd sein.
Die Maßnahmen der sogenannten Eindämmungsstrategie, zu der das RKI rät, haben zum Ziel, einzelne Infektionen schnellstmöglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus weitestgehend zu verhindern. Dazu müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden.
Zu diesem Zweck sollen Kontaktpersonen von bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos identifiziert und für zwei Wochen, was nach den derzeitigen Erkenntnissen der maximalen Dauer der Inkubationszeit entspricht, ebenfalls in häuslicher Quarantäne untergebracht werden. Davon können auch größere Personengruppen, wie aktuell etwa ganze Schulklassen, betroffen sein. In diesen 14 Tagen soll das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt stehen, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.
Theoretisch könne man auch in diesen Fällen statt einer direkten Isolierung zunächst warten, ob jemand Symptome entwickelt, erklärt Butt. Allerdings sei die Verlässlichkeit dieser Vorgehensweise fraglich. Daher wird eine sofortige Quarantäne angeordnet und versucht, die Untersuchungen so schnell wie möglich in die Wege zu leiten, um eine schnellstmögliche Aufhebung zu ermöglichen. Eine lange Verweildauer auf bloßen Verdacht ist laut Butt unverhältnismäßig.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.