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Von einfach bis komplex

Das sind die pharmazeutischen Dienstleistungen

Die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken anbieten dürfen und vergütet bekommen, sind Blutdruckmessen, Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie unter oraler Antitumortherapie, Schulungen zu Inhalativa und eine Beratung bei Polymedikation.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 10.06.2022  14:02 Uhr

Follow-up-Gespräche gehören dazu

Bei einen zweiten Termin erläutert der Apotheker dem Patienten etwaige Änderungen im Medikationsplan und erklärt ihm die korrekte Anwendung der aktualisierten Medikation. Zum Schluss erhält der Patient seinen neuen Medikationsplan. Die Umsetzung im Apothekenalltag wird deutlich leichter durch entsprechende Software-Unterstützung. Hier sind schon mehrere Anbieter im Markt, unter anderem die AMTS-Software »MediCheck« von Pharma4u.

Die pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation, also unter immunsuppressiver Therapie, sowie von Patienten unter oraler Antitumortherapie wie den sogenannten Zytoralia, umfasst ebenfalls das Erkennen, Lösen und Verhindern von ABP und wird mit 90 Euro netto honoriert. Zudem soll die Therapietreue des Patienten und die Zusammenarbeit der Heilberufler gefördert werden. Hier ist nicht die Anzahl der eingenommenen Medikamente für die Auslösung der Dienstleistung entscheidend. Anders als bei der Polymedikation gibt es für das Follow-up-Gespräch mit den beiden besonderen Patientengruppen eine zweite Vergütung in Höhe von 17,55 Euro netto. 

Auf Sorgen der Patienten zur Therapie eingehen

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben zum einen Patienten mit verordneten Immunsuppressiva im ersten Halbjahr nach einer Organtransplantation und bei einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums. Die Leistung umfasst wie bei der Polymedikation eine erweiterte Medikationsberatung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation plus ein weiteres Beratungsgespräch zwei bis sechs Monate später. Die Folgeberatung soll sich unter anderem auf Anwendungsprobleme sowie aktuelle Bedenken und Sorgen des Versicherten bezüglich seiner Therapie fokussieren.

Ähnlich lautet die Beschreibung für Patienten, die eine orale Antitumortherapie erhalten. Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung haben sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Beginn sowie bei einer neuen Folgetherapie. Werden parallel mehrere orale Antitumortherapeutika verordnet, soll die Dienstleistung für alle Arzneimittel gemeinsam angeboten und abgerechnet werden. Das Folgeberatungsgespräch soll zwei bis sechs Monate später erfolgen. Auch hier soll sich der Apotheker unter anderem auf Anwendungsprobleme sowie aktuelle Bedenken und Sorgen des Versicherten bezüglich der Therapie fokussieren.

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