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Von einfach bis komplex

Das sind die pharmazeutischen Dienstleistungen

Die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken anbieten dürfen und vergütet bekommen, sind Blutdruckmessen, Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie unter oraler Antitumortherapie, Schulungen zu Inhalativa und eine Beratung bei Polymedikation.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 10.06.2022  14:02 Uhr

Richtig inhalieren immer wieder üben

Bereits 2007 konnte die ABDA mit der VITA-Studie zeigen, dass vier von fünf Asthmatikern Fehler bei der Anwendung ihres Inhalators machen. Eine Schulung hilft nicht nur dabei, die Fehlerquote zu reduzieren, sondern kann auch die Adhärenz fördern. Dass Apotheker dabei eine wichtige Rolle spielen können, ist seit 2009 in der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma ausdrücklich erwähnt. Bei der Erstverordnung sowie bei  jedem Wechsel des Inhalationssystems soll demnach eine Einweisung des Patienten erfolgen.

Apotheken bekommen nun eine Vergütung in Höhe von 20 Euro netto für jede Einweisung in die Inhalationstechnik und das gemeinsame Üben. Das gilt für alle Patienten mit Atemwegserkrankungen unter inhalativer Therapie ab sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Inhalationsgeräts (Devices) oder bei einem Device-Wechsel. Eine Wiederholung ist alle 12 Monate möglich. Außerdem kann diese Dienstleistung angeboten werden, wenn laut Selbstauskunft in den vergangenen 12 Monaten keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat und die Patienten laut Selbstauskunft nicht in das Disease Management Programm (DMP) Asthma und COPD eingeschrieben sind.

Auch hier gibt es bereits seit Langem Arbeitshilfen der ABDA. Ausgangspunkt ist, dass der Apotheker sich vom Patienten erst einmal zeigen lässt, wie dieser seinen Inhalator anwendet. Auf einer Checkliste hakt der Apotheker dann Schritt für Schritt ab, was korrekt und was falsch ausgeführt wurde. Insgesamt sind dabei (je nach Inhalationssystem) bis zu 19 Punkte zu beachten. Anwendungsfehler bespricht der Apotheker dann ausführlich mit dem Patienten und übt praktisch mit ihm mit einem entsprechenden Dummy. 

Polymedikation analysieren

Mit der erweiterten Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation ist im Kern die Medikationsanalyse vom Typ 2a gemeint. Polymedikation ist definiert als die regelmäßige Anwendung von mindestens fünf verschreibungspflichtigen Medikamenten. Laut Leistungsbeschreibung müssen es mindestens fünf verordnete Arzneimittel sein, die systemisch wirken, darunter gegebenenfalls auch Inhalativa. Es sollen arzneimittelbezogene Probleme erkannt, verhindert oder gelöst werden und die Adhärenz gefördert werden. Dafür gibt es einmalig 90,00 Euro netto.

Tausende Apothekerinnen und Apotheker haben sich in den vergangenen Jahren bereits zur Durchführung von Medikationsanalysen fortgebildet, zum Beispiel indem sie die ATHINA-, ARMIN-, ApoAMTS- oder ähnliche Schulungen durchlaufen haben. Zum konkreten Vorgehen gibt es eine Leitlinie der Bundesapothekerkammer mit einem Flussdiagramm und zahlreiche Arbeitshilfen, darunter auch ein Praxisbeispiel.

Bei der Medikationsanalyse vom Typ 2a führt der Apotheker nach Terminvereinbarung ein Anamnesegespräch mit dem Patienten, zu dem dieser am besten alle seine Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel mitbringt. Eine solche Brown-Bag-Analyse nennt auch die Leistungsbeschreibung. Falls vorhanden, werden auch die Daten aus der Kundendatei und Arztbriefe einbezogen. Der Apotheker erfasst, wann welche Präparate wie angewendet werden und ob der Patient weiß, wofür er sie anwendet. Außerdem sollte der Patient nach möglichen Problemen wie Nebenwirkungen und Anwendungsproblemen befragt werden. Dabei darf auch priorisiert werden, was den Patienten am meisten beeinträchtigt.

Nach diesem Termin folgt die eigentliche Medikationsanalyse, die sogenannte pharmazeutische AMTS-Prüfung durch den Apotheker. Dabei legt er einen besonderen Fokus auf Interaktionen und schätzt deren klinische Relevanz ein. Geprüft werden aber unter anderem auch (Pseudo-)Doppelmedikationen, Kontraindikationen, Dosierung und Einnahmezeitpunkte. Bei Arzneimitteln aus der Selbstmedikation überprüft der Apotheker auch die Indikation und Eignung. 

Hat der Patient sein Einverständnis zuvor erteilt, kann der Apotheker nun gegebenenfalls die gefundenen arzneimittelbezogenen Probleme (ABP) und mögliche Lösungsvorschläge mit dem verordnenden Arzt besprechen. Anschließend erstellt der Apotheker einen aktuellen, vollständigen Medikationsplan.

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