Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben |
Ev Tebroke |
01.09.2025 18:00 Uhr |
Assistierter Suizid: Seit 2020 ist es in Deutschland aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts legitim, seinem Leben ein Ende zu setzen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. / © Getty Images/megaflopp
»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.« Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hierzulande seit 2015 geltende Verbot der professionellen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig.
Damit ist der assistierte Suizid nunmehr auch in Deutschland seit fünf Jahren legitim. Das Urteil gibt keine Einschränkung auf bestimmte Krankheiten oder Krankheitsphasen. Einziges Kriterium ist die Freiverantwortlichkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidung, sein Leben zu beenden. Dazu gehört auch, dass die Person über Alternativen informiert ist.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), nach eigenen Angaben die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland, vermittelt ihren Mitgliedern seitdem auf Wunsch eine sogenannte ärztliche Freitodbegleitung (FTB) – eine »professionelle und rechtssichere ärztliche Suizidassistenz«. Derzeit zählt die DGHS etwa 48.000 Mitglieder. Monatlich gebe es rund 130 schriftliche Anträge auf Vermittlung einer assistierten FTB, sagt DGHS-Sprecherin Wega Wetzel auf Anfrage der PZ.
Seit dem Urteil verzeichnet die Organisation einen großen Zustrom an Mitgliedern. Im Nachgang des Urteils war eine 0800er-Nummer eingerichtet worden als »möglichst niedrigschwellige Möglichkeit, sich wirklich ergebnisoffen über alle Möglichkeiten zu informieren«, so Wetzel.
Im Jahr 2024 haben laut DGHS 623 Mitglieder den finalen Schritt gewählt und ärztlich assistierten Suizid begangen. Im Vorjahr 2023 waren es 418, im Jahr zuvor 229; 2021 waren es 120. Die Zahlen zeigen, dass das Interesse wächst. Wichtig ist dabei stets, dass der sterbewillige Mensch die Entscheidung zum Suizid frei und selbstbestimmt getroffen hat. Gibt es Zweifel an dieser Freiverantwortlichkeit, liegen etwa Hinweise auf eine Beeinflussung der freien Willensbildung oder demenzielle und/oder psychiatrische Störungen vor, so muss der Sterbewillige ein externes fachärztliches Gutachten von einem unabhängigen Psychiater erstellen lassen.
Bundesweit gibt es neben der DGHS noch zwei weitere Vereine, die ihren Mitgliedern Suizidassistenz anbieten: Dignitas Deutschland – ein deutscher Ableger der Schweizer Gesellschaft, die 2020 ihre Tätigkeit hierzulande wieder aufgenommen hat, sowie den Verein Sterbehilfe.
Was die Kosten für die Unterstützung beim assistierten Suizid betrifft, so zahlen Mitglieder der DGHS einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 Euro. Für die Vermittlung einer assistierten FTB entstehen den Antragstellenden keine Kosten. Für die Vorbereitung und Durchführung des assistierten Suizids durch die Freitodhelfenden wird eine Pauschale in Höhe von 4000 Euro berechnet. Für Doppel-Sterbebegleitungen beträgt die Pauschale 6000 Euro.