Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Persönlichkeitsrecht

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Ein ärztlich assistierter Suizid ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 erlaubt. Vereine wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit dazu. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 01.09.2025  18:00 Uhr

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.« Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hierzulande seit 2015 geltende Verbot der professionellen Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig.

Damit ist der assistierte Suizid nunmehr auch in Deutschland seit fünf Jahren legitim. Das Urteil gibt keine Einschränkung auf bestimmte Krankheiten oder Krankheitsphasen. Einziges Kriterium ist die Freiverantwortlichkeit und Nachhaltigkeit der Entscheidung, sein Leben zu beenden. Dazu gehört auch, dass die Person über Alternativen informiert ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), nach eigenen Angaben die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland, vermittelt ihren Mitgliedern seitdem auf Wunsch eine sogenannte ärztliche Freitodbegleitung (FTB) – eine »professionelle und rechtssichere ärztliche Suizidassistenz«. Derzeit zählt die DGHS etwa 48.000 Mitglieder. Monatlich gebe es rund 130 schriftliche Anträge auf Vermittlung einer assistierten FTB, sagt DGHS-Sprecherin Wega Wetzel auf Anfrage der PZ.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben verzeichnet wachsendes Interesse

Seit dem Urteil verzeichnet die Organisation einen großen Zustrom an Mitgliedern. Im Nachgang des Urteils war eine 0800er-Nummer eingerichtet worden als »möglichst niedrigschwellige Möglichkeit, sich wirklich ergebnisoffen über alle Möglichkeiten zu informieren«, so Wetzel.

Im Jahr 2024 haben laut DGHS 623 Mitglieder den finalen Schritt gewählt und ärztlich assistierten Suizid begangen. Im Vorjahr 2023 waren es 418, im Jahr zuvor 229; 2021 waren es 120. Die Zahlen zeigen, dass das Interesse wächst. Wichtig ist dabei stets, dass der sterbewillige Mensch die Entscheidung zum Suizid frei und selbstbestimmt getroffen hat. Gibt es Zweifel an dieser Freiverantwortlichkeit, liegen etwa Hinweise auf eine Beeinflussung der freien Willensbildung oder demenzielle und/oder psychiatrische Störungen vor, so muss der Sterbewillige ein externes fachärztliches Gutachten von einem unabhängigen Psychiater erstellen lassen.

Bundesweit gibt es neben der DGHS noch zwei weitere Vereine, die ihren Mitgliedern Suizidassistenz anbieten: Dignitas Deutschland – ein deutscher Ableger der Schweizer Gesellschaft, die 2020 ihre Tätigkeit hierzulande wieder aufgenommen hat, sowie den Verein Sterbehilfe.

Was die Kosten für die Unterstützung beim assistierten Suizid betrifft, so zahlen Mitglieder der DGHS einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 Euro. Für die Vermittlung einer assistierten FTB entstehen den Antragstellenden keine Kosten. Für die Vorbereitung und Durchführung des assistierten Suizids durch die Freitodhelfenden wird eine Pauschale in Höhe von 4000 Euro berechnet. Für Doppel-Sterbebegleitungen beträgt die Pauschale 6000 Euro.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa