Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben |
Ev Tebroke |
01.09.2025 18:00 Uhr |
Menschen mit Sterbewunsch stellen zunächst einen schriftlichen Antrag. Der wird von Mitarbeitenden der DGHS geprüft und bearbeitet. Danach erfolgt eine Koordination mit einem Team der Freitodbegleitung, das aus jeweils einer ärztlichen und einer juristischen Person besteht. Circa 20 solcher Teams gibt es laut Wetzel. Diese agieren unabhängig von der DGHS. Sowohl der Jurist als auch der begleitende Arzt prüfen den Sterbewunsch anhand des Schreibens und der medizinischen Unterlagen (Arztbriefe/Befunde). Arzt und Jurist führen separate Gespräche mit den Menschen, besuchen diese zudem in deren häuslicher Umgebung.
»Dort sieht man, wie ist die familiäre Situation? Wird da womöglich Druck ausgeübt? Ist die Versorgungslage gut? Oder ist der Mensch bloß deswegen verzweifelt, weil er beispielsweise nicht mal eine gute ambulante palliative Versorgung hat«, erklärt Wetzel. Die zwei Gespräche, das juristische und das ärztliche, sind sehr ausführlich und werden detailliert protokolliert. Diese Gesprächsprotokolle werden nach einer FTB auch an die Kripo beziehungsweise Staatsanwaltschaft übergeben.
Aufgabe der juristischen und ärztlichen Begleitung ist es also, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zum Suizid zu prüfen. Trifft der Mensch diese Entscheidung wohlüberlegt, aus eigenem Antrieb und im Vollbesitz seiner geistigen, psychischen Kräfte? Und ist der Sterbewunsch dauerhaft, also konstant gegeben? Auch gilt es sicherzustellen, dass der Mensch ausreichend über alle möglichen Alternativen informiert wurde.
Wenn der Sterbewunsch für beide Begleiter legitim ist, kann der Patient sich jederzeit melden und entscheiden, wann er den Suizid durchführen möchte. Wenn es so weit ist, verabredet man einen konkreten Termin, berichtet Wetzel. Erstaunlicherweise sei es vielen Menschen sehr recht, dann ein konkretes Datum zu haben. »Darauf fokussieren sie sich dann, regeln ihre persönlichen Angelegenheiten, sprechen vielleicht mit dem engsten Familienkreis, damit diese den Wunsch bestenfalls mittragen.«