Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Persönlichkeitsrecht

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Ein ärztlich assistierter Suizid ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 erlaubt. Vereine wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit dazu. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 01.09.2025  18:00 Uhr

Strenges Prüfungsprozedere

Menschen mit Sterbewunsch stellen zunächst einen schriftlichen Antrag. Der wird von Mitarbeitenden der DGHS geprüft und bearbeitet. Danach erfolgt eine Koordination mit einem Team der Freitodbegleitung, das aus jeweils einer ärztlichen und einer juristischen Person besteht. Circa 20 solcher Teams gibt es laut Wetzel. Diese agieren unabhängig von der DGHS. Sowohl der Jurist als auch der begleitende Arzt prüfen den Sterbewunsch anhand des Schreibens und der medizinischen Unterlagen (Arztbriefe/Befunde). Arzt und Jurist führen separate Gespräche mit den Menschen, besuchen diese zudem in deren häuslicher Umgebung.

»Dort sieht man, wie ist die familiäre Situation? Wird da womöglich Druck ausgeübt? Ist die Versorgungslage gut? Oder ist der Mensch bloß deswegen verzweifelt, weil er beispielsweise nicht mal eine gute ambulante palliative Versorgung hat«, erklärt Wetzel. Die zwei Gespräche, das juristische und das ärztliche, sind sehr ausführlich und werden detailliert protokolliert. Diese Gesprächsprotokolle werden nach einer FTB auch an die Kripo beziehungsweise Staatsanwaltschaft übergeben.

Aufgabe der juristischen und ärztlichen Begleitung ist es also, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zum Suizid zu prüfen. Trifft der Mensch diese Entscheidung wohlüberlegt, aus eigenem Antrieb und im Vollbesitz seiner geistigen, psychischen Kräfte? Und ist der Sterbewunsch dauerhaft, also konstant gegeben? Auch gilt es sicherzustellen, dass der Mensch ausreichend über alle möglichen Alternativen informiert wurde.

Wenn der Sterbewunsch für beide Begleiter legitim ist, kann der Patient sich jederzeit melden und entscheiden, wann er den Suizid durchführen möchte. Wenn es so weit ist, verabredet man einen konkreten Termin, berichtet Wetzel. Erstaunlicherweise sei es vielen Menschen sehr recht, dann ein konkretes Datum zu haben. »Darauf fokussieren sie sich dann, regeln ihre persönlichen Angelegenheiten, sprechen vielleicht mit dem engsten Familienkreis, damit diese den Wunsch bestenfalls mittragen.«

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa