Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Abweichende Regelungen

Das Kreuz mit den Entlassrezepten

Für Apotheken gelten beim Bearbeiten von Entlassrezepten seit Kurzem teils andere Regeln als für ausstellende Krankenhäuser. Dass das zu (noch mehr) Retaxierungen führt, liegt auf der Hand. Wie kann der Knoten durchschlagen werden?
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 03.08.2023  18:00 Uhr

Betriebsstättennummer oder Standortkennzeichen?

Da die Anlage 8 weder vom GKV-Spitzenverband noch vom DAV separat gekündigt werden kann, gelten nun für die Apotheken die darin festgehaltenen bisherigen Regelungen, die sich auf frühere Fassungen des Rahmenvertrags zum Entlassmanagement beziehen. Für die anderen Vertragsparteien aber gelten die von ihnen beschlossenen, von den Apotheken abgelehnten Änderungen.

Wie damit umgegangen werden soll, darüber streiten sich jetzt die Geister. Denn zumindest theoretisch ist das Regelungswirrwarr für die Apotheken eine Retaxfalle mit Ansage. Zum Beispiel wird laut dem geänderten Rahmenvertrag zwischen Entlassverordnungen aus der Klinik und der Reha unterschieden. Während Verordnende in Reha-Einrichtungen weiterhin wie gehabt die versorgungsspezifische Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste verwenden sollen (beginnend mit »75«), müssen zugelassene Krankenhäuser ab Januar 2024 anstelle der BSNR das Standortkennzeichen des Krankenhauses nach § 293 Absatz 6 SGB V eintragen («77«). Bis Ende Dezember 2023 ist für sie übergangsweise sowohl die BSNR als auch das Standortkennzeichen zulässig.

Pseudo-Arztnummer oder lebenslange Arztnummer?

Ähnlich verhält es sich bei der Pseudo-Arztnummer »4444444«, die bislang sowohl Krankenhäuser als auch Reha-Einrichtungen genutzt haben. Diese dürfen Reha-Einrichtungen weiter verwenden, wohingegen Verordnende aus Kliniken nur noch für die Versorgung zugelassene Arztnummern (Krankenhausarztnummern/lebenslange Arztnummern) angeben dürfen.

Stellt also ein Arzt oder eine Ärztin im Krankenhaus ein Rezept aus, auf dem das Standortkennzeichen aufgedruckt ist, ist das aus Kliniksicht kein Formfehler, wohl aber aus Apothekensicht. Wie ein Verband berichtete, kam es schon zu Fällen, in denen Rezepte aus dem Krankenhaus sowohl mit BSNR als auch mit Standortkennzeichen versehen waren. Geschuldet war dies alten Vordrucken mit der »75« in der Codierzeile, wie sie übrigens noch in großen Mengen in den Kliniken vorhanden sein dürften.

Zudem können Apotheken anhand der ausstellenden Adresse nicht immer unterscheiden, ob die Verordnung aus einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik kommt. Das war bislang auch nicht erforderlich – wegen der beschriebenen Trennung mit je eigenen Vorschriften jetzt aber schon, weil Apotheken sonst sehenden Auges in die Retaxfalle tappen. Das Chaos bei der Belieferung scheint also perfekt zu sein.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa