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Datenschutz und Nutzung

Das E-Rezept im EU-Vergleich

Die E-Rezept-Einführung in Deutschland stockt. Insbesondere bei den Einlösewegen und bei der Registrierung der Patienten im neuen Verordnungssystem gibt es Probleme mit dem Datenschutz. Die PZ hat sich daher die Verfahren in anderen europäischen Ländern angeschaut. Es zeigt sich, dass es dort teils viel unkompliziertere Verfahren gibt – insbesondere was die alltägliche Einlösung von digitalen Verordnungen betrifft.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 16.11.2022  10:30 Uhr

Großbritannien: Video-Ident-Verfahren, danach nur noch Passwort

Auch in Großbritannien läuft der Prozess ähnlich ab. Patienten, die ihre Verordnungen digital einlösen möchten, können dies beispielsweise über die Smartphone-App des nationalen Gesundheitsdienstes National Health Service (NHS) tun. Erstmalig müssen sich die Patienten über ein Video-Ident-Verfahren (mit Ausweis oder Führerschein) identifizieren. Die wiederholte Anmeldung in der App zur E-Rezept-Einlösung ist dann über die Eingabe von Username und Passwort möglich. Bei der erstmaligen Nutzung wird zudem ein sechsstelliger Code an das jeweilige Smartphone geschickt, um den Nutzer zu identifizieren.

Belgien: Sektorenübergreifende, digitale ID

In Belgien gibt es ein zentrales, digitales ID-System («Itsme«), mit dem die Bürger unter anderem ihre elektronische Patientenakte einsehen und E-Rezepte einlösen können. Die QR-Codes der E-Rezepte können aber auch in externe Apps (beispielsweise von Apotheken-Plattformen) übertragen werden, um sie dann an Apotheken zu übertragen. Für die Nutzung dieser Systeme müssen die Bürger bei »Itsme«  identifiziert sein, danach können sie die Einlösewege mit Gerätebindung und nach Eingabe eines Passwortes nutzen. Für die erstmalige Identifizierung bei »Itsme« benötigen die Nutzer einen Ausweis oder eine Bankkarte. Auch in Finnland gibt es mit »Mobile ID« ein digitales Identifizierungsverfahren, das die Bürger gleich für mehrere Bereiche nutzen können, beispielsweise auch bei bürokratisch-behördlichen Angelegenheiten. Für alle Gesundheitsangebote gibt es den staatlich organisierten, digitalen Fachdienst »My Kanta«, auf dem die Nutzer unter anderem E-Rezepte übertragen und Patientenakten einsehen können. Die erstmalige Anmeldung erfolgt über »Mobile ID«, aber auch über die Online-Banking-Zugangsdaten oder den E-Personalausweis.

Dänemark/Schweden: Fast alle Verordnungen sind elektronisch

In Dänemark und Schweden sind rund 99 Prozent aller Verordnungen bereits elektronisch. Bei unseren dänischen Nachbarn gibt es einen zentral gespeicherten, digitalen Medikationsplan – alle Akteure im Gesundheitswesen sind verpflichtet, diesen zu aktualisieren. Zur erstmaligen Aktivierung und zur wiederholten Nutzung der Akte und der Einlösung von E-Rezepten gibt es neuerdings das Verfahren »MitID«. Dabei registrieren sich die Bürger in einer Behörde via Ausweis und erhalten dann ein Gerät, das nach Aufforderung des Bürgers jeweils einen neuen Aktivierungscode anzeigt, der dann nach Aufforderung im zentralen Gesundheitssystem eingegeben werden muss. Auch in Schweden gibt es mit »Freja ID« ein ähnliches Verfahren, hinzu kommt dort noch die Möglichkeit der Erstregistrierung über die Bankdaten. Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Schweden einen zentralen, autarken E-Rezept-Server, auf den alle Apotheken zugreifen können. Der Patient kann die Apotheke nach Eingabe seiner Bank-ID oder seiner »Freja-ID« entweder vor Ort oder digital beauftragen, E-Rezepte zu beliefern.

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