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Heilberufliche Aufgaben

Das dürfen Apotheker anderswo – auch ein Weg für Deutschland? 

Die Apotheker in Deutschland haben bei den heilberuflichen Aufgaben deutlich weniger Spielraum als viele ihrer Kollegen im Ausland. Doch auch hierzulande wünschen sich die meisten mehr Verantwortung. Ein Blick über die Landesgrenzen verrät, was anderswo bereits möglich ist und vielleicht auch für die deutschen Pharmazeuten in Zukunft eine Option wäre.
Jennifer Evans
25.03.2021  18:00 Uhr
Das dürfen Apotheker anderswo – auch ein Weg für Deutschland? 

Derzeit bieten Apotheken in Deutschland ihren Patienten im Bereich der Arzneimitteltherapie sowie beim Monitoring bereits Unterstützung an. Gemeint sind etwa die Medikationsanalysen, ein Inhalationscheck oder Messungen von Blutzucker und Blutdruck. Seit März 2020 dürfen die Pharmazeuten im Rahmen von Modellprojekten auch gegen Grippe impfen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) so im Masernschutzgesetz geregelt. Und seit Inkrafttreten des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) ist es den Apothekern ebenfalls möglich, mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neue pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren, für die sie dann in Zukunft auch Geld erhalten.

Die deutsche Apothekerschaft will sich bei ihren Verhandlungen mit den Kassen zunächst darauf konzentrieren, die Risiken der Polymedikation zu minimieren, mangelnde Therapietreue zu verbessern sowie die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten auszubauen. Die PZ hatte über den Beginn der Verhandlungen berichtet, die angesichts organisatorischer und finanzieller Herausforderungen als schwierig gelten.

Welche Aufgaben übernehmen die Kollegen im Ausland?

In vielen Ländern ist es bereits gängig, dass Apotheker Rezepte hinsichtlich Dosis, Darreichungsform oder therapeutischer Substitution anpassen oder verlängern. Möglich ist dies zum Beispiel in Dänemark, der Schweiz, Kanada und den USA. In Deutschland hatte es während der Pandemie in diesem Bereich Lockerungen gegeben. Auch Covid-19-Schnelltests ermöglichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorübergehend während der Krise.

Grundsätzlich gehört das Verlängern von Rezepten durch den Apotheker vor allem in Dänemark, der Schweiz, in Kanada und den USA zum Alltag. Oft ist dies allerdings an Bedingungen geknüpft wie beispielweise eine Informationspflicht an den Arzt, einer Rezeptprüfung oder generell zeitlich nur begrenzt erlaubt. Wenn die Diagnose des Mediziners steht, dürfen Apotheker im Vereinigten Königreich bestimmte Arzneimittel selbst verordnen. Dem sogenannten »supplementary prescribing« gehen allerdings enge Absprachen mit dem Arzt voraus. Er legt fest, unter welchen Umständen welche Patienten welche Arzneimittel bekommen dürfen. In den USA und Kanada sind Verordnungen durch den Apotheker sogar in Kooperation mit dem Arzt möglich, oft benötigen die Pharmazeuten jedoch zusätzliche Qualifikationen in bestimmten Indikationsgebieten.

Im Notfall dürfen Apotheker in den USA, Kanada, Australien, der Schweiz und in Großbritannien fast alle Rx-Präparate abgeben. Um Schäden abzuwenden, können sie etwa in Irland, den Vereinigten Staaten von Amerika sowie in Kanada beispielsweise einem Patienten den Opioidantagonisten Naloxon geben. Wenn es um häufige Erkrankungen mit einer relativ unproblematischen Diagnose geht, also eines »minior ailment schemes«, setzt man ebenfalls in den USA, Kanada, Australien und in der Schweiz auf die Kompetenz der Apotheker, um das Gesundheitssystem zu entlasten. In diesen Bereich fallen etwa Allergien, Akne, Säureblocker, Bindehautentzündungen oder auch Harnwegsinfekte, Asthma, Osteoporose, Husten oder Streptokokken.

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