| Alexandra Amanatidou |
| 09.10.2026 15:30 Uhr |
Über das »Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« (GeDIG) debattierte am Donnerstagabend der Bundestag. / © Imago/Future Image
Das neue Gesetz soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Prävention erleichtern. Die ePA soll um weitere Leistungen ergänzt werden, darunter eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion für bevorstehende Schutzimpfungen und einen Medikationsplan. Darüber hinaus wird sie an die europäischen Anforderungen angepasst. Dadurch sollen Versicherte ihre Gesundheitsdaten im europäischen Ausland abrufen können.
»In Zeiten von Fachkräftemangel, Kostendruck und technologischem Wandel sind sinnvoll genutzte Daten ein wichtiges Mittel, um unser Ziel zu erreichen: eine effiziente, moderne und gerechte Gesundheitsversorgung«, so Georg Kippels (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, gestern Abend im Bundestag. Mit dem neuen Gesetz solle eine zukunftsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
Laut dem BMG soll die E-Überweisung bis zum 1. September 2029 schrittweise eingeführt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit, Überweisungsscheine auszudrucken, da diese dann automatisch zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen ausgetauscht werden können. »Mit der Einführung der elektronischen Überweisung sichern wir einen guten und bruchfreien Informationsfluss zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung«, so Kippels.
Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Regierung: »Ich muss der Koalition tatsächlich ein Kompliment aussprechen, denn Sie legen ein Gesetz vor, das in weiten Teilen richtig, wichtig und überfällig ist.« Zudem lobte er die Vorarbeit der Ampel-Regierung in diesem Bereich und kritisierte, dass die Lesung erst so spät am Abend stattfand.
Für die Linke sprach Stella Merendino. Sie kritisierte, dass große Unternehmen und Lobbygruppen mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen Gewinne erzielen würden. Die Linke sei nicht grundsätzlich gegen die Digitalisierung, »aber dieser Gesetzentwurf ist ein Wolf im Schafspelz und tritt den Datenschutz mit Füßen«, so Merendino.
Reaktionen auf die Lesung des Gesetzes gab es auch vom GKV-Spitzenverband, der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Alle drei begrüßen das Gesetz, äußern aber auch Kritik.
Der GKV-Spitzenverband teilte mit, dass die digitale Bedarfseinschätzung »unbedingt frei von Interessenkonflikten« umgesetzt werden müsse. »Das Tool hierfür sollte daher nicht wie geplant allein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt und betrieben, sondern gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband verantwortet werden«, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Außerdem würde der Gesetzentwurf die Aufgaben der gematik »sehr unspezifisch« erweitern. »Dabei ist zu bedenken, dass Erweiterungen des Aufgabenspektrums der gematik unmittelbar zusätzliche finanzielle Belastungen der Beitragszahlenden zur Folge haben«, kritisiert Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.
Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, kritisieren den Datenschutz des Gesetzes. Mit Blick auf die vorgesehenen Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Krankenkassen von Daten der ePA würden »die Grenzen des Zumutbaren deutlich überschritten«. »Was Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin oder ihrem Arzt beziehungsweise ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten anvertrauen, muss vertraulich bleiben. Alles andere gefährdet Vertrauen – auch in die ePA«, teilen die Vorstände mit.
Die Ärzteschaft kritisiert auch, dass der Versorgungseinstieg über die ePA-Apps der Krankenkassen »an der Versorgungsrealität« vorbeigeht. »Statt ausschließlich einer Vielzahl unterschiedlicher Lösungen in den Krankenkassen-Apps muss im Gesetz ein gleichberechtigter digitaler Zugangsweg über die 116117 verankert werden.«
Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), betont, wie wichtig »faire Regeln für die Terminvergabe auf digitalen Terminplattformen« sind. »Wer wie schnell einen Arzttermin bekommt, sollte immer eine Frage der medizinischen Dringlichkeit statt finanzieller Anreize sein. Das trägt zu einer gerechteren Terminvergabe bei.«