Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Kein »Freitesten« mehr
-
Coronavirus-Bürgertests werden weiter eingeschränkt

Die Bundesregierung will den Anspruch auf kostenfreie Coronavirus-Bürgertests weiter einschränken. Laut einem Entwurf der Coronavirus-Testverordnung sollen Coronatests zum »Freitesten« ab Mitte Januar nicht mehr kostenfrei sein. Es bleiben drei Personengruppen, die Anspruch auf einen Bürgertest haben.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 23.12.2022  15:00 Uhr

Die in den vergangenen Jahren eingeführten Coronavirus-Maßnahmen werden auch in Deutschland immer weiter reduziert. Zuletzt hatten einige Bundesländer angekündigt, die Vorschriften zur Isolierung und Quarantäne-Vorgaben zu lockern. Um Geld einzusparen, will das Bundesgesundheitsministerium daher jetzt auch die Coronavirus-Testverordnung anpassen. Konkret soll eine Personengruppe künftig keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Bürgertest haben. Laut einem Entwurf zur Novellierung der Testverordnung, der der PZ vorliegt, sollen Tests zur Beendigung einer Absonderung künftig nicht mehr erstattet werden.

Zur Begründung führt das BMG an: »In sechs Ländern sind weder Isolierung noch Quarantäne vorgeschrieben. Dementsprechend bedarf es dort auch keiner Testung zur Beendigung der Absonderung. In den übrigen Ländern sind noch Isolierungspflichten vorgesehen, die grundsätzlich nach Zeitablauf enden. Eine Testung zur Beendigung der Absonderung ist zum Teil möglich, nach Ablauf der Absonderungsdauer aber nicht rechtlich erforderlich. Es besteht daher – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Bund im Zuge der Pandemie die Länder und Kommunen bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt hat – keine Notwendigkeit mehr, die Testung zur Beendigung der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren.«

Kostenfreie Bürgertests für drei Personengruppen

Somit bleiben die kostenfreien Bürgertests nur noch für drei Personengruppen erhalten:

 1)    Asymptomatische Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung (zum Beispiel Kliniken oder Pflegeheime) behandelt werden oder künftig behandelt werden sollen und Personen, die eine dort behandelte Person besuchen wollen;

2)    Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines »Persönlichen Budgets« nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind;

3)    Pflegende Angehörige (§19, SGB XI)

Die aktualisierte Verordnung soll – so der Plan des BMG – am 16. Januar in Kraft treten. Die Einsparungen für den Bund schätzt das Ministerium auf 25 Millionen Euro für das Jahr 2023.

Im Februar ist Schluss mit den Bürgertests

Zuletzt war die Testverordnung erst im November dieses Jahres angepasst worden. Damals hatte das Ministerium die Testvergütung gesenkt und die Ansprüche ebenfalls ausgedünnt. Ende Februar 2023 sollen dann alle Personengruppen ihren Anspruch auf kostenfreie Coronatests verlieren.

Mehr von Avoxa