Corona-Sonderregeln sollen bis Ostern 2023 gelten |
Zudem schlägt das Ministerium die Verlängerung einiger weiterer Verordnungen vor. Dazu gehört auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in der unter anderem Vorgaben zu betrieblichen Hygienekonzepten enthalten sind. Auch geregelt ist, dass sich Arbeitnehmer kostenfrei testen lassen dürfen und der Arbeitgeber diese Tests zur Verfügung stellen muss.
Auch die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung soll bis April 2023 weiter gelten. Das BMG regelt in dieser Verordnung die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen auch Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Gleiches gilt für die Monoklonale-Antikörper-Verordnung, die die Abgabe von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 regelt. Zur Erinnerung: Auch öffentliche Apotheken können die Medikamente im Auftrag eines Arztes aus den Kliniken abholen und bekommen dies entsprechend vergütet.
Die Bundesregierung will mit dem Coronavirus-Schutzgesetz grundsätzlich diverse Maßnahmen umsetzen, die zur Vorbereitung auf eine mögliche Herbst- und Winter-Infektionswelle dienen. Geplant ist daher, dass das Gesetz noch im September in Kraft tritt. Dazu muss sich der Bundestag innerhalb der ersten beiden Septemberwochen mit dem Vorhaben beschäftigen. Der Beschluss der Bundesregierung im Kabinett ist für Ende August geplant.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.