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Neue Testverordnung

Corona-Schnelltests künftig vielfältiger im Einsatz

Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie können künftig mehr Schnelltests zum Einsatz kommen – etwa in Pflegeheimen, Kliniken und auch im Rettungsdienst. Auch Schulen sollen eingebunden werden. Das sieht eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die am morgigen Mittwoch in Kraft treten soll.
dpa
PZ
01.12.2020  12:00 Uhr

Schnelltests sind inzwischen in größeren Mengen verfügbar. Dabei müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Diese Antigen-Tests gelten allerdings als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal, zudem muss laut Robert-Koch-Institut (RKI)  ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen sollen nach der neuen Verordnung mehr Schnelltests nutzen können – bei Patienten, Bewohnern, Personal oder Besuchern. Möglich sind künftig bis zu 30 statt bisher 20 Tests pro Monat und Bewohner oder Patient in Heimen und Krankenhäusern. Einrichtungen müssen dafür Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können. In der ambulanten Pflege sollen 15 statt 10 Schnelltests pro Monat und Pflegebedürftigem möglich sein. Auch im Rettungsdienst und in Tageskliniken werden Schnelltests nun möglich. Einzusetzen sein sollen Schnelltests nach einem Infektionsfall künftig zum Beispiel auch in Schulen, wie das Ministerium erläuterte.

Regeln zur Abgabe werden lockerer

Schnelltests werden aktuell zwar in Apotheken verkauft, bislang nur an medizinisches Fachpersonal. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wurden allerdings die Regeln zur Abgabe gelockert. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis sich der Kreis erneut deutlich erweitert.

Erst vor Kurzem hatte auch Spanien diesbezüglich einen Vorstoß unternommen. Weil im Kampf gegen die Pandemie das Testen dort hohe Priorität hat, kommen seit einiger Zeit verstärkt auch Antigen-Schnelltests in Madrid zum Einsatz. Um künftig noch mehr testen zu können, möchte die spanische Hauptstadt nun auch Apotheker in die Schnelltests einbeziehen. Dafür allerdings gab die Zentralregierung bislang kein grünes Licht, woraufhin Madrids konservative Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso vergangene Woche einen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verfasste. Experten seien der Meinung, dass Antigen-Schnelltests auch in Apotheken und Zahnkliniken möglich seien, heißt es in dem Schreiben, das der PZ vorliegt.

Dabei erinnert Díaz Ayuso daran, dass Apotheker in anderen europäischen Ländern bereits heute Schnelltests vornehmen, so etwa in Frankreich, Portugal und Großbritannien. In Spanien erlaube das die Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte bislang allerdings nicht. »Deshalb fände ich es sinnvoll, wenn eine europäische Autorität diese neue Form des Testens für rechtsgültig erklären könnte – nicht nur in Spanien, sondern in ganz Europa«, schreibt Díaz Ayuso.

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