Comirnaty auch zu Jahresbeginn nur begrenzt verfügbar |
Der Biontech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty wird auch in der zweiten Woche des neuen Jahres nur begrenzt auslieferbar sein. / Foto: picture alliance / augenklick/J?rgen Fromme/ firo
Die Coronavirus-Impfkampagne läuft weiter auf Hochtouren. Nach einem Einbruch während der Weihnachts-Feiertage schnellten die Impfzahlen in der letzten Woche des Jahres wieder nach oben. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat in den vergangenen Tagen insbesondere Ungeimpfte dazu aufgerufen, sich mit Blick auf die steigenden Omikron-Zahlen schnellstmöglich immunisieren zu lassen. Weil auch die Booster-Impfungen weiterhin stark nachgefragt sind, werden die Apotheken in den ersten beiden Wochen des neuen Jahres erneut Millionen von Impfdosen an Arztpraxen, Kliniken und Impfzentren ausliefern.
Für die erste Woche des Jahres hatte der DAV bereits angekündigt, dass der Biontech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty® nur begrenzt verfügbar sein wird. Kurz vor Jahresende teilte der Verband dann mit, dass es bei Comirnaty aufgrund der hohen Bestellmengen zu Kürzungen kommen werde. Für die Impfstoffe von Moderna und Janssen gab es keine Höchstbestellmengen – in beiden Fällen könnten die Bestellungen ohne Kürzungen bedient werden. Wie der DAV ankündigt, werden die ersten Impfstoffe des Jahres am morgigen Dienstag (4. Januar) in den Apotheken eintreffen.
Auch in der zweiten Kalenderwoche (ab dem 10. Januar) wird Comirnaty® von Biontech/Pfizer nur kontingentiert ausgeliefert werden können. Laut DAV gelten wie schon in der KW 1 die Höchstbestellmengen von 30 Dosen (5 Vials) bei Bestellungen von Praxen, Betriebsärzten und Kliniken sowie 1020 Dosen (170 Vials) bei Bestellungen von Impfzentren und mobilen Impfteams. Für die Impfstoffe von Moderna und Janssen sind weiterhin keine Höchstmengen vorgesehen.
Am morgigen 4. Januar 2022 kann auch wieder Comirnaty® für Kinder (5-11 Jahre) geordert werden, der dann laut DAV zukünftig regulär im wöchentlichen Rhythmus bestellt werden kann. Neu ist, dass es nun eine Sonder-PZN für Zweitimpfungen für Kinder geben wird. Die Zweitimpfung für Kinder ist somit die einzige Zweitimpfung, die über eine eigene Sonder-PZN verfügt. Demnach soll für niedergelassene Mediziner und Kliniken die Sonder-PZN 17939810 verwendet werden. Für Bestellungen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst soll die PZN 17939827 gelten. Der DAV weist darauf hin, dass bestellende Ärzte auf der Verordnung kenntlich machen sollen, wenn Comirnaty für Kinder für Zweitimpfungen verwandt werden soll. Diese Bestellungen würden von Großhandel und Apotheken dann prioritär beliefert, um den zeitgerechten Abschluss der Impfserie zu gewährleisten.
Die Bestellmengen für die Erst- und Zweitimpfungen Comirnaty für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind pro Arzt und Vial-bezogen in einem Auftrag zusammenzufassen. Die PZN 17895975 COMIRNATY 10UG KIND5-11 BUND bleibt laut DAV die artikelbestimmende Produktnummer und bildet die Gesamtbestellmenge ab (Summe Vials für Erst- und Zweitimpfungen). Auf dem Lieferschein des Großhandels werden daher wie bisher ausschließlich Angaben zur PZN 17895975 COMIRNATY10 UG KIND5-11 BUND enthalten sein. Die PZN 17939810 COMIRNATY 10 UG KIND5-11 BUND II dient ausschließlich als Indikator zur Identifizierung der Teilmengen für Zweitimpfungen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.