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Covid-19-Impfstoffe

Chargen-Aufkleber kommen mit den Impfstoffen

Am Montag werden die nächsten Covid-19-Impfstoffe in die Apotheken und damit in die bereits 50.000 impfenden Arztpraxen geliefert. Zu den Impfstoff-Lieferungen werden damit auch erstmalig die Chargen-Etiketten des Biontech-Impfstoffs für Impfpässe und die Impfdokumentation beim Arzt mitgeliefert. Auch Astra-Zeneca liefert die Aufkleber mit. Diese müssen in der Apotheke noch aufgeteilt werden.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 16.04.2021  14:59 Uhr

Nächste Woche kommen erstmals zwei verschiedene Covid-19-Impfstoffe in die Offizin. Mit der Bestellung von Vaxzevria® und Comirnaty® hatten die Apotheker diese Woche allerhand zu tun, denn die Ärzte durften nur generisch bestellen. Die Apotheker mussten die angeforderten Mengen gleichmäßig auf die beiden unterschiedlichen Impfstoffe verteilen und die Impfdosen beim pharmazeutischen Großhandel bestellen.

Damit wird kommende Woche der Großhandel die knappen Impfdosen bereits zum dritten Mal an die Offizinen ausliefern. Die Auslieferung am 19. April erfolgt dabei wie gehabt mit dem jeweiligen Impfzubehör. Was bislang bei den Lieferungen gefehlt hatte, waren die Aufkleber für die Chargendokumentation. Bislang mussten die Arztpraxen die entsprechenden Aufkleber selbst ausdrucken oder die Chargendokumentation handschriftlich festhalten. Jetzt hat die Firma Biontech angekündigt, entgegen ihrer ursprünglichen Erklärung, in der kommenden Woche (Kalenderwoche 16) mit den Impfdosen auch erstmalig die zugehörigen Chargen-Aufkleber mitzuliefern. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) am Freitag in einem Rundschreiben an die Apothekerkammern mit.

Geliefert werden Bögen mit jeweils 18 Aufklebern mit Aufdruck der entsprechenden Charge, die jeweils einem Impfstoff-Vial zugeordnet werden. Aus einer Comirnaty®-Durchstechflasche können Ärzte sechs Impfdosen ziehen. Damit liefert Biontech pro Impfdosis drei Aufkleber für die Impfpässe und Dokumentation in den Praxen mit. Die Apotheken müssen die Aufkleber gemeinsam mit den Impfdosen an die Arztpraxen übergeben.

Apotheken müssen Chargen-Kleber bei Vaxzevria aufteilen

Der Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca wird erstmalig am Montag in die Offizinen kommen. Der DAV informiert, dass die Aufkleber für die entsprechende Chargendokumentation von Vaxzevria®, wie beispielsweise bei den Grippe-Impfstoffen, in der Originalpackung enthalten sind. Allerdings werden aufgrund der streng kontingentierten Abgabemenge, maximal 42 Impfdosen durften pro Arztpraxis bestellt werden, lediglich einzelne Vials in die Apotheken gelangen und keine Originalpackungen mit zehn Vials. Die Chargen-Aufkleber müssen also entsprechend der Zahl der an die Apotheken ausgelieferten Vials aufgeteilt werden. Diese Aufgabe übernehmen die Großhändler, heißt es in dem Rundschreiben.

Die Apotheker müssen die Aufkleber in der Offizin dann allerdings weiter aufteilen, sodass jede Arztpraxis die richtige Anzahl an Chargen-Aufklebern erhält. Pro Impfdosis sind zwei Aufkleber vorgesehen, informiert der DAV. Wenn eine Arztpraxis demnach ein Vial Vaxzevria® bestellt hat, muss die Apotheke dafür sorgen, dass die Praxis 20 Chargen-Aufkleber erhält. Denn pro Vaxzevria®-Durchstechflasche können zehn Impfdosen entnommen werden. Damit ist die Anzahl der Chargen-Aufkleber bei Vaxezvria® knapp bemessen, es gibt keine Sicherheitsreserven, so der DAV. Im Zweifel müsse der Arzt die Chargendokumentation selbst vornehmen.

Für die nächste Woche gilt wieder ein anderes Bestell-Prozedere. Wie die Pharmazeutische Zeitung bereits berichtet hatte, können die Ärzte nun selbst entscheiden, wie viele Dosen welchen Impfstoffs sie bestellen möchten. Allerdings gilt weiter eine Obergrenze bei den Bestellungen. Die Praxen können jeweils 18 bis maximal 30 Dosen Comirnaty® (drei bis fünf Vials) ordern sowie zehn bis maximal 50 Dosen Vaxzevria® (ein bis fünf Vials). Die Apotheken geben die Bestellung an den Großhandel über die vereinbarte Sonder-PZN für Comirnaty® (17377588) beziehungsweise Vaxzevria® (unter der Bezeichnung »COVID-19 Vaccine AstraZeneca Inj.-Suspension BUND« PZN 17377625) weiter.

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