Pharmazeutische Zeitung online
Coronavirus-Impfverordnung

Chaos beim Impfen vermieden

Noch kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 7. April verlängert und damit ein abruptes Ende der Impfkampagne verhindert. Ab dem 8. April sollen die Impfungen dann Teil der Regelversorgung sein.
Anne Orth
22.12.2022  13:30 Uhr

Normalerweise wäre die Coronavirus-Impfverordnung zum Jahresende ausgelaufen. Die PZ berichtete bereits ausführlich. Damit auch im kommenden Jahr unter anderem in Apotheken und Arztpraxen Impfungen gegen Covid-19 möglich sind, hat die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch einer Verlängerung der Verordnung zugestimmt. Damit bleibt »der Anspruch der Bevölkerung auf Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 bis zum 7. April erhalten«, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.

Vergütung bleibt bis zum 7. April gleich

Auch die Vergütung bleibt bis zum 7. April gleich. Apotheker und andere Leistungserbringer können die Impfungen zu den gewohnten Preisen abrechnen. Die Vergütung für die Erstellung digitaler Impfzertifikate, die Nachtragung einer Schutzimpfung in einen Impfausweis und die Impfstoffauslieferung bleiben unverändert. Die Forderung des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) nach einer höheren Vergütung berücksichtigte das BMG nicht.

Ändern wird sich laut Verordnung ab 1. Januar 2023 die Finanzierung der Impfungen: Dann übernimmt der Bund nicht mehr die Hälfte der Kosten für Impfzentren und mobile Impfteams. »Den Ländern steht es frei, diese aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren«, heißt es in der Novelle der Impfverordnung. Die Impfungen selbst werden bis zum 7. April aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und von privaten Krankenkassen finanziert.

Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung wird das BMG in der kommenden Woche erlassen, kündigte das Ministerium an. Zuvor muss noch der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen.

Ab 8. April Teil der Regelversorgung

Ab dem 8. April 2023 werden die Impfungen gegen Covid-19 zum Teil der Regelversorgung. »Angesichts hoher Impfquoten und abnehmender Nachfrage sind die niedergelassenen Ärzte und Apotheker in der Lage, die Corona-Impfungen zu übernehmen. Deshalb überführen wir die Impfkampagne in die Regelversorgung«, begründete Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) diesen Schritt. Um den Schritt in die Regelversorgung technisch umzusetzen, wurden Teile aus der Impfverordnung bereits herausgenommen und durch Änderungsanträge im sogenannten Gaspreisbremsengesetz verankert, dem Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche zugestimmt haben. Konkret geht es um die Vergütung der Apotheken und Großhändler für die Lieferungen und Logistik der Covid-19-Impfstoffe.  Zuvor hatte auch schon der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Coronavirus-Impfungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Im Gaspreisbremse-Gesetz wurde zudem verankert, dass Apotheken ab Januar 2023 dauerhaft gegen Covid-19 impfen dürfen.

Bis zum 8. April kommenden Jahres müssen sich nun die Fachverbände in der Selbstverwaltung, darunter auch der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband, auf eine Vergütung der Impfleistungen einigen, damit die Impfungen nach Ostern nahtlos in die Regelversorgung überführt werden können. Außerdem muss die Bundesapothekerkammer für die Fortführung der Impfungen in Apotheken noch ein Mustercurriculum erarbeiten. Bereits ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker müssen die Fortbildung allerdings nicht noch einmal absolvieren.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa