CDU/CSU fordern Engpass-Vergütung für Apotheken |
Benjamin Rohrer |
18.01.2023 14:00 Uhr |
Die Unionsfraktion im Bundestag bringt einen Antrag ein, in dem unter anderem eine kostendeckende Vergütung für das Lieferengpass-Management der Apotheken gefordert wird. / Foto: imago images/Future Image
Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel »Beschaffungsgipfel jetzt einberufen – Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten« in den Bundestag eingebracht. Darin schlägt die Oppositionsfraktion neun Punkte vor, mit denen die Arzneimittelversorgung stabilisiert und Lieferengpässe künftig vermieden werden sollen. Der PZ liegt der Antrag vor.
Die Unionsfraktion sorgt sich in ihrer Erklärung zu dem Antrag um die Versorgungssicherheit in Deutschland. Wörtlich heißt es: »Eine Ursache für Lieferengpässe ist die Produktionsverlagerung und -konzentration vieler Arzneimittel oder von deren Grundstoffen in asiatische Länder mit der Folge, dass Deutschland seinen Status als ‚Apotheke der Welt‘ schon länger verloren hat. Durch diese Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte ist eine Abhängigkeit entstanden, die wir nun merklich spüren.« Mit der Arbeit der Ampel-Koalition ist die Union unzufrieden. Anstatt die Lage zu entschärfen, habe man Herstellern und Apotheken mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weitere Belastungen auferlegt.
CDU und CSU fordern daher eine Zusammenkunft aller wichtigen Player, um schnelle Maßnahmen in die Wege zu leiten. Insbesondere sollten Arzneimittel schneller in die Regionen gelangen, in denen Mangel herrscht. Und: »Apothekerinnen und Apotheker müssen bessere Möglichkeiten erhalten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Versorgungssicherheit nutzen zu können«
In ihrem Antrag stellt die Oppositionsfraktion dann neun konkrete Forderungen auf:
Dass sich die Union als Opposition im Bundestag mehrheitlich durchsetzen kann, ist unwahrscheinlich. Trotzdem könnte es am Freitag spannend werden im Bundestag: Denn es ist noch offen, ob der Antrag in der Sache diskutiert wird oder ob die Abgeordneten das Papier zur Aussprache in den Gesundheitsausschuss verweisen.