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Erstattung von Cannabisblüten
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Cannabispatient scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Aufgrund des GKV-Spargesetzes bekommt ein Patient keine Cannabisblüten mehr von seiner Krankenkasse erstattet. Eine von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde jetzt nicht angenommen.
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 23.10.2026  15:15 Uhr

Mit dem im Juli in Kraft getretenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfiel die Erstattung von Cannabisblüten durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Gegen die Streichung regte sich schon damals viel Widerstand. Ein Patient reichte sogar Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Die Krankenkasse des Mannes hatte ihm nach alter Rechtslage die Kostenübernahme für die Versorgung mit Cannabisblüten unbefristet zugesagt. Allerdings wurde die Erstattung mit dem neuen Spargesetz im August gestrichen. Gegenüber dem Verfassungsgericht machte er geltend, auf die Versorgung mit Cannabis in Form getrockneter Blüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen zu sein.

Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht angenommen, da diese »keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung« habe. Die Beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg und sei »offensichtlich unzulässig«.

Das Verfassungsgericht argumentiert,  dass die unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers im verfassungsrechtlichen Sinn nicht gegeben sei. Außerdem genüge die Beschwerde nicht den Voraussetzungen des Grundsatzes der Subsidiarität. Dieser soll sicherstellen, dass sich zunächst die zuständigen Fachgerichte mit alltäglichen Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen. Der Cannabispatient habe weiterhin die Möglichkeit, vor einem solchen Gericht zu klagen.

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