Pharmazeutische Zeitung online
Rechtsgutachten

Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

Laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) verstößt die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis gegen EU-Recht und andere völkerrechtliche Übereinkommen.
dpa
PZ
01.03.2023  13:50 Uhr

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) macht seit Monaten Stimmung gegen die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Um seinen Bedenken mehr Nachdruck zu verleihen, hatte Holetschek Mitte Dezember ein Gutachten in Auftrag gegeben und das Vorhaben rechtlich prüfen lassen. Heute wurde das Ergebnis in München vorgestellt. Autor der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung ist Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Das Ergebnis seiner Analyse: Die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel verstoßen gegen geltendes Recht.

»Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben«, heißt es in dem Rechtsgutachten. Die Ampel-Pläne verstoßen demnach insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: »Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.« Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken »unzulässig«.

Drohendes Vertragsverletzungsverfahren 

»Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen», sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Zudem war angedacht, hierzulande die Abgabe der Droge auch über die öffentlichen Apotheken zu regeln.

Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst in einem Eckpunkte-Papier die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Mittwoch, das Gutachten liefere offenbar keine neuen Erkenntnisse. Man arbeite mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, sei weiter im Kontakt mit der EU Kommission und werde europarechtlich konforme Lösungen vorlegen. »Ziel ist und bleibt, den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.«

 

*Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde um die Stellungnahme cder Bundesregierung ergänzt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa