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Pflegebonusgesetz

Bundestag verstetigt Grippeimpfungen in Apotheken

Grippe-Impfungen in Apotheken sollen zur Regelversorgung werden. Das hat der Bundestag heute im Rahmen der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) beschlossen. Teil dieses Gesetzes ist ein Änderungsantrag, der die Apothekenimpfungen möglich macht. 
Melanie Höhn
Benjamin Rohrer
19.05.2022  19:12 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nutzt das am heutigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung beschlossene Pflegebonusgesetz als »Omnibusgesetz«, um auch fachfremde Reformen wie die der Apothekenimpfungen unterzubringen. Bei der Aussprache thematisierte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, die Apotheken-Impfungen. Sie seien ein »entscheidender Meilenstein« zu einer niedrigschwelligen Versorgung mit Grippeimpfstoffen, so Dahmen. Er sei stolz auf diesen Passus. Auch Dirk Heidenblut, apothekenpolitischer Sprecher der SPD, begrüßte die Neuregelung. Die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in den Apotheken und auch die Coronavirus-Impfungen in Apotheken hätten gezeigt, dass die Menschen das Angebot annehmen. »Das ist richtig toll«, sagte Heidenblut.

Kern des Gesetzes sind Bonuszahlungen an Pflegekräfte. Apotheken-Impfungen werden in einem Änderungsantrag des Pflegebonusgesetzes aufgegriffen. Demnach sollen sie in einem neuen Abschnitt (Paragraph 20c) des Infektionsschutzgesetzes genannt werden. Darin soll festgehalten werden, dass Apotheken alle erwachsenen Personen gegen Influenza immunisieren dürfen, wenn sie an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben und die Teilnahme bestätigt wurde. Die Impfungen müssen zudem in einer öffentlichen Apotheke stattfinden. Zur Begründung heißt es seitens des BMG: »Mit den Änderungen soll zur Erhöhung der Impfquoten bei Grippeschutzimpfungen in Deutschland ein weiterer, niedrigschwelliger Zugang für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft ermöglicht werden.«

Über die Inhalte der ärztlichen Schulungen, die Vergütung für die Grippeschutzimpfungen und die Ergänzungen in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur Sicherstellung der Qualität hatte die PZ bereits berichtet. Die bundesweite Vergütung wird in den kommenden Monaten zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt  –mit einbezogen werden soll auch der PKV-Verband. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sie eine Lösung präsentieren. 

Standesvertretung setzte sich für Grippeimpfung ein

Das Gesetz wurde in seiner ersten Fassung schon Ende März 2022 von der Bundesregierung beschlossen. Anfang April war es dann im Rahmen einer ersten Lesung vom Bundestag besprochen worden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte den Gesetzentwurf am gestrigen Mittwoch in geänderter Fassung mit breiter Mehrheit gebilligt. Das Gesetz tritt laut Gesetzesentwurf am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

Die Standesvertretung der Apotheker hatte sich zuletzt vehement dafür eingesetzt, die Impfungen in die Regelversorgung zu überführen, damit sie flächendeckend angeboten werden können. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sprach schon Ende April von einer«sinnvollen niedrigschwellige Ergänzung des umfangreichen ärztlichen Impfangebots«. Voraussetzung dafür sei natürlich, »dass sie eine mit der Ärzteschaft abgestimmte Fortbildung absolviert haben«. so Overwiening weiter. 

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, es kann somit am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Schon in der kommenden Grippe-Impfsaison können die Apotheken in die Impfkampagne einsteigen, wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.

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