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Abstimmung

Bundestag verabschiedet PDSG

Der Bundestag hat am Freitag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschiedet. Zwar hat der Gesetzgeber viele Forderungen der Apotheker berücksichtigt, erfolglos blieb jedoch eine Nachbesserung bei der technischen Umsetzung des Makelverbots. Darauf hatte die ABDA bis zuletzt gepocht.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.07.2020  12:00 Uhr

Keine technischen »Poller«

Bis zuletzt pochte die ABDA auf eine Einführung eines technischen »Pollers«, der die Weitergabe des E-Rezepts an Dritte ausschließt. Zwar ist die Einflussnahme von Drittanbietern laut Gesetz verboten, aber technisch noch möglich, kritisierte die Bundesvereinigung. Diese Forderung fand jedoch keinen Einzug mehr.

Auch die Anträge der Opposition wurden abgelehnt. Die Fraktionen auf der Oppositionsbank warben insbesondere für Nachbesserungen beim Datenschutz. Die Linke forderte unter anderem, dass die Nutzung des E-Rezepts freiwillig bleiben soll. Die FDP pochte in einem Entschließungsantrag auf die Möglichkeit, dass Patienten von Anfang an über Zugriffsrechte auf ihre EPA verfügen dürfen und nicht erst ab 2022. Die Grünen kritisierten den plötzlichen Aktionismus der Bundesregierung, die auf einen jahrelangen Stillstand der Digitalisierung des Gesundheitswesens folge. Die Patientenorientierung und -beteiligung in der jetzigen Form des PDSG komme den Grünen zufolge nicht ausreichend zur Geltung.

Reaktionen sind gemischt

Die Reaktion auf das Gesetz fällt unterschiedlich aus. Die Interessensvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene, die IKK, begrüßte die Neuerung. »Das PDSG beinhaltet die richtigen und wichtigen Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems und stärkt die Souveränität der Versicherten sowie deren Bedürfnis nach Datenschutz und Datensicherheit« konstatierte IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl.

Kritisiert wird das PDSG unter anderem für die Möglichkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), versichtertenbezogene Daten für die Entwicklung weiterer IT-Lösungen zu verwenden. Jens Naumann, Geschäftsführer des Anbieters für Praxissoftware medatixx bemängelte eine Wettbewerbsverzerrung: »In Anbetracht der großen Marktmacht der KBV, die sie aufgrund ihrer regulatorischen Hoheit besitzt, kann dies bestehende Lösungen vom Markt verdrängen, die Angebotsvielfalt verhindern und zur KBV-Einheitssoftware führen.« Naumann warnte vor einer Verstaatlichung der Gesundheits-IT.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten, die Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht.

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