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Abstimmung

Bundestag verabschiedet PDSG

Der Bundestag hat am Freitag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschiedet. Zwar hat der Gesetzgeber viele Forderungen der Apotheker berücksichtigt, erfolglos blieb jedoch eine Nachbesserung bei der technischen Umsetzung des Makelverbots. Darauf hatte die ABDA bis zuletzt gepocht.
Charlotte Kurz
03.07.2020  12:00 Uhr

Am Freitag, und damit innerhalb der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause, verabschiedete die Große Koalition das PDSG. Im Anschluss an die zweite und dritte Lesung des Gesetzes beschloss der Bundestag am frühen Nachmittag die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das PDSG regelt unter anderem die Details zur Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts.

Ab 1. Januar 2022 wird die elektronische Verordnung von Arzneimitteln per E-Rezept verpflichtend. Ursprünglich hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) beabsichtigt, über eine eigene DAV-Web-App einen bundesweit einheitlichen Standard für den Transfer von E-Rezepten zu etablieren. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah aber eine zentrale App der Gematik vor. 

Was die EPA betrifft, so müssen die Krankenkassen ihren Patienten diese ab 2021 anbieten. Ab 2022 haben sie zudem den Anspruch, dass die Ärzte ihre Daten dort eintragen. Eigenverantwortlich kann jeder Versicherte dann entscheiden, wer die Daten in der Akte einsehen kann. Ab 2023 können Patienten ihre Akte und somit ihre Gesundheitsdaten außerdem der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen. Die Nutzung der EPA bleibt im Gegensatz zum E-Rezept freiwillig. Aufgaben im Zusammenhang mit der EPA können grundsätzlich auch von pharmazeutischem Personal  übernommen werden.

Im Vergleich zum Kabinettsentwurf änderte sich zuletzt nicht mehr viel. Spahn berücksichtigte viele Forderungen der Apotheker, insbesondere die Makel- und Zuweisungsverbote sind darin umfassend geregelt. Eine Ausnahme der freien Apothekenwahl gilt aber für gesetzlich vorgesehene Rechtsgeschäfte und Absprachen. Gemeint sind damit insbesondere Verträge, die Apotheken mit Heimen abschließen.

Keine technischen »Poller«

Bis zuletzt pochte die ABDA auf eine Einführung eines technischen »Pollers«, der die Weitergabe des E-Rezepts an Dritte ausschließt. Zwar ist die Einflussnahme von Drittanbietern laut Gesetz verboten, aber technisch noch möglich, kritisierte die Bundesvereinigung. Diese Forderung fand jedoch keinen Einzug mehr.

Auch die Anträge der Opposition wurden abgelehnt. Die Fraktionen auf der Oppositionsbank warben insbesondere für Nachbesserungen beim Datenschutz. Die Linke forderte unter anderem, dass die Nutzung des E-Rezepts freiwillig bleiben soll. Die FDP pochte in einem Entschließungsantrag auf die Möglichkeit, dass Patienten von Anfang an über Zugriffsrechte auf ihre EPA verfügen dürfen und nicht erst ab 2022. Die Grünen kritisierten den plötzlichen Aktionismus der Bundesregierung, die auf einen jahrelangen Stillstand der Digitalisierung des Gesundheitswesens folge. Die Patientenorientierung und -beteiligung in der jetzigen Form des PDSG komme den Grünen zufolge nicht ausreichend zur Geltung.

Reaktionen sind gemischt

Die Reaktion auf das Gesetz fällt unterschiedlich aus. Die Interessensvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene, die IKK, begrüßte die Neuerung. »Das PDSG beinhaltet die richtigen und wichtigen Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems und stärkt die Souveränität der Versicherten sowie deren Bedürfnis nach Datenschutz und Datensicherheit« konstatierte IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl.

Kritisiert wird das PDSG unter anderem für die Möglichkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), versichtertenbezogene Daten für die Entwicklung weiterer IT-Lösungen zu verwenden. Jens Naumann, Geschäftsführer des Anbieters für Praxissoftware medatixx bemängelte eine Wettbewerbsverzerrung: »In Anbetracht der großen Marktmacht der KBV, die sie aufgrund ihrer regulatorischen Hoheit besitzt, kann dies bestehende Lösungen vom Markt verdrängen, die Angebotsvielfalt verhindern und zur KBV-Einheitssoftware führen.« Naumann warnte vor einer Verstaatlichung der Gesundheits-IT.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten, die Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht.

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