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Infektionsschutzgesetz

Bundestag stimmt für Apotheken-Beteiligung bei Impfnachweisen

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit für die Mithilfe der Apotheken bei den digitalen Impfnachweisen gestimmt. Nach langer Diskussion steht fest: Bald kommt auf die Pharmazeuten eine neue Aufgabe zu, die aber auch vergütet werden soll. Und: Klappaufsteller vor Apotheken, die auf Corona-Tests hinweisen, sind nun explizit erlaubt.
Charlotte Kurz
21.05.2021  10:10 Uhr
Bundestag stimmt für Apotheken-Beteiligung bei Impfnachweisen

Knapp einen Monat lang wurde in der Politik diskutiert, ob die Apotheken bei der Erstellung digitaler Impfnachweise helfen dürfen oder nicht. Am späten Donnerstagabend hat der Bundestag nun beschlossen, dass die Apotheker neben den Ärzten auch nachträglich elektronische Covid-19-Impfzertifikate ausstellen sollen. Die Regierungsfraktionen (Union und SPD), die FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben das sogenannte zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes befürwortet. Am gestrigen Donnerstag hat sich zudem auch die Europäische Union (EU) auf gemeinsame Regelungen zu europaweit gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweisen geeinigt.

Damit sollen die Pharmazeuten, sobald die Technik steht, Impfnachweise generieren können, die in der von IBM dafür entwickelten CovPass-App aber auch in der Corona-Warn-App genutzt werden können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits angekündigt, dass die Erzeugung technisch nur an Stellen möglich sein wird, die an die Telematik-Infrastruktur angebunden sind. Derzeit ist nur bekannt, dass die Apotheken die Daten der geimpften Personen in ein System eingeben sollen, dass dann über die Rückkopplung des Robert-Koch-Instituts einen QR-Code generiert. Dieser kann dann in der App an allen Stellen vorgezeigt werden, die eine Überprüfung des Impf-Status fordern. Bis Ende Juni 2021 soll die Erzeugung der elektronischen Zertifikate möglich sein.

Neben der Impfnachweise können die Apotheker nun bald auch Covid-19-Genesenenzertifikate oder Testzertifikate ausstellen, die ebenfalls als QR-Code in den beiden Apps als elektronischer Nachweis dienen sollen. Wer dabei wissentlich ein gefälschtes Impfdokument zur Erzeugung der digitalen Nachweise verwendet, soll künftig bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer wissentlich ein solches Dokument verwendet wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft.

In einer entsprechenden Änderung der Impfverordnung sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zudem eine Vergütung für die Apotheken vor, wenn sie einen Impfnachweis erstellen. 18 Euro für den erstmaligen Eintrag soll es für diese neue Aufgabe geben. Die entsprechende Änderung muss aber noch in Kraft treten, das BMG sieht derzeit vor, dass die Vergütung ab dem 7. Juni gelten soll.

Der Bundestag entschied am Donnerstag aber nicht nur über die digitalen Impfnachweise. Künftig sind Kinder von 6 bis 16 Jahren in Deutschland nun in vielen Fällen von der FFP2-Maskenpflicht befreit. Für Kinder soll dann für die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Friseurterminen eine medizinische OP-Maske ausreichen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen.

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