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Heilberufe
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Bundestag macht Weg für leichteren Berufszugang frei

Mit einem einfacheren Zugang ausländischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegnen. Der Bundestag hat jetzt grünes Licht gegeben. In der Kritik steht der partielle Berufszugang.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 27.03.2026  11:00 Uhr
Kritik: Unklarheit über tatsächliche Qualifikation

Kritik: Unklarheit über tatsächliche Qualifikation

Hier hatte die ABDA Nachbesserungen gefordert. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf  äußerte die Standesvertretung Bedenken, weil der partielle Zugang aus ihrer Sicht zu Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen führen könne.

Laut Gesetzentwurf dürften Personen, denen eine partielle Berufserlaubnis erteilt wurde, nicht die Berufsbezeichnung »Apothekerin« oder »Apotheker« führen, sondern haben die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats zu führen. 

Auch die Ärzteschaft übt Kritik und bekräftigt anlässlich des Bundestagsbeschlusses, dass die betroffenen Personengruppen nicht die Voraussetzungen erfüllten, um als Ärztin oder Arzt zu gelten. »Ein Teilzugang lässt Patientinnen und Patienten über die tatsächliche Qualifikation der sie behandelnden Person im Unklaren.«

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. November 2026 in Kraft treten.

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