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Patientendaten-Schutzgesetz

Bundesrat will Makelverbot beim E-Rezept lockern

Das Plenum der Länderkammer fordert, das im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgesehene strikte Zuweisungsverbot von E-Rezepten in Ausnahmefällen zu lockern.
Ev Tebroke
15.05.2020  13:26 Uhr

Der Bundesrat fordert, dass Ärzte eine elektronische Verordnung in Ausnahmefällen auch direkt an eine bestimmte Apotheke leiten können. Damit ist die Länderkammer heute in ihrer Plenumssitzung den Empfehlungen ihres Gesundheitsausschusses gefolgt. Dieser hatte mit Blick auf das im PDSG geplante Makelverbot für das E-Rezept die Möglichkeit von Ausnahmen gefordert. So soll in bestimmten Fällen auch eine direkte Übermittlung der Verordnung an eine Apotheke erlaubt sein. Der Versicherte oder dessen gesetzlicher Vertreter muss dem zuvor schriftlich zugestimmt haben. Auch soll die Zuweisung transparent nachverfolgt werden können, sprich zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sein, wer wann welches Rezept verordnet hat und wo es eingelöst wurde.

Aus Sicht der Länderkammer wird ein striktes Makelverbot dem Versorgungsalltag nicht gerecht. Gerade die flächendeckende Einführung der Telemedizin und der vermehrte Rückgriff auf telefonische Behandlungen und Konsultationen würden künftig Situationen schaffen, in denen E-Rezepte direkt an Apotheken versandt werden sollten, heißt es als Begründung. Etwa weil Versicherte nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu empfangen, es ihnen aber auch nicht möglich ist, in die Arztpraxis oder Apotheke zu kommen. »Für solche Situationen bedarf es zukünftig gesetzlich definierter Ausnahmetatbestände und der engmaschigen Kontrolle des Zuweisungsverhaltens.«

Grundsätzlich begrüßt auch die Länderkammer ein gesetzliches Makelverbot. Eine reine Übertragung des Papierrezepts in ein elektronisches Rezept sei aber zu kurz gedacht und bedürfe einer Umstrukturierung des Prozesses, so die Kritik. Die Länder weisen darauf hin, dass auch jetzt schon im aktuellen Versorgungsalltag direkte Übermittlungen von Verordnungen stattfinden. »Der Umstieg auf die E-Verordnung muss gewährleisten, dass dieses Verfahren vollkommen transparent und nachvollziehbar wird.«

Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrats ist die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab 1. Januar 2022. Die Länder fordern, Versicherte sollten jederzeit ein Wahlrecht haben, ob sie das Rezept in gedruckter Papierform oder elektronisch erhalten möchten. »Abgesehen davon, dass ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones allein wegen Datensicherheitsrisiken nicht zumutbar erscheint, gibt es auch Situationen, in denen vom Versicherten nicht verlangt werden kann, ein funktionierendes Smartphone bei sich zu tragen, beispielsweise nach einem Unfall mit Verlust oder Beschädigung des Geräts«, so die Begründung der Länderkammer. 

Das PDSG, das als besonders eilbedürftig eingestuft ist, soll voraussichtlich am 2. oder 3. Juli im Bundestag verabschiedet werden. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht.

 

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