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Wundversorgung betroffen
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Bundesrat stoppt Warkens Sparpaket

Die Stimmung in der Koalition ist mau, der Rentenstreit noch längst nicht ausgestanden – jetzt legt sich auch noch der Bundesrat quer. Er schickt Warkens Spargesetz in den Vermittlungsausschuss.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 21.11.2025  16:44 Uhr

Der Bundesrat hat erstmals ein Gesetzesvorhaben der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gestoppt. Die Länderkammer beschloss, für das Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat muss schnell einen Kompromiss suchen, um eine Anhebung der Kassenbeiträge für gesetzlich Versicherte Anfang kommenden Jahres doch noch zu verhindern.

Die für die Krankenhausversorgung zuständigen Länder hatten im Vorfeld die geplanten Einsparungen bei den Kliniken von 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr kritisiert. Schon jetzt geht es vielen Krankenhäusern vor allem im ländlichen Raum schlecht. Die Länder waren bereit, diese Ausfälle einmalig mitzutragen, wollten aber verhindern, dass daraus eine dauerhafte Belastung in den folgenden Jahren wird.

Länder bestanden auf eindeutiger Erklärung des Bundes

Dies sollte der Bund in einer Protokollerklärung eindeutig zusagen. An dieser Erklärung wurde während der Bundesratssitzung gearbeitet, die Abstimmung daher zurückgestellt. Am Ende stimmte die Länderkammer doch mehrheitlich für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kam nicht in den Bundesrat, um für das Vorhaben zu werben. Dies überließ sie ihrem Parlamentarischen Staatssekretär Georg Kippels (CDU). Nach der Abstimmung erklärte Warken schriftlich, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses droht auch Unsicherheit bei der Erstattung spezieller Wundauflagen für die Apotheken. Seit mehreren Jahren reihen sich Übergangsfristen aneinander. Die Bundesregierung wollte eine nochmalige Verlängerung per Änderungsantrag zum Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP) erreichen. 

Demnach sollte die Frist, die eigentlich sehr bald, am 1. Dezember 2025, endet, um ein weiteres Jahr, bis 31. Dezember 2026, verlängert werden. Dafür soll eine entsprechende Änderung von §31 Absatz 1a Satz SGB V vorgenommen werden. Um langfristig die Versorgung mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten sicherzustellen, solle zudem der Begriff »Verbandmittel« in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren neu definiert werden, heißt es in dem Änderungsantrag.

Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der Plan der rechtzeitigen Fristverlängerung gescheitert.

Die Frist würde erst mit der Gesetzesverabschiedung rückwirkend verlängert. Ein neuerliches Chaos bei der Erstattung dürfte zunächst die Folge sein – ähnlich wie im vergangenen Dezember, als die Erstattung auslaufen sollte, gleichzeitig aber kaum betroffene Produkte nachbewertet worden waren. Ob die Kassen erstatten würden, war damals länger unklar, weil es keine rechtssichere Lösung gab. Die damalige Ampelkoalition behalf sich schließlich mit einer erneuten Verlängerung der Übergangsphase.

Andere Vorhaben der Bundesregierung passierten den Bundesrat problemlos. Ein Überblick:

Finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets steht

Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr ist finanziell bis 2030 abgesichert. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer Gesetzesänderung zu. Demnach stellt der Bund bis 2030 pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bei Verkehrsanbietern zur Verfügung.

Die 16 Länder geben ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte, mit dieser Regelung werde verhindert, dass sich ein »Flickenteppich« entwickelt. Zudem bestehe Planungssicherheit bis 2030. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Landeshaushalte nicht übermäßig belastet würden.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich Mitte September auf eine längere Absicherung des seit 2023 angebotenen Deutschlandtickets verständigt, nachdem es zuvor immer wieder Gezerre darum gegeben hatte. Bund und Länder vereinbarten auch eine erneute Preiserhöhung: Ab Anfang 2026 kostet das als Abo angebotene Ticket 63 statt 58 Euro im Monat.

Entlastung bei Energiepreisen kann kommen

Der Bundesrat ließ die Entlastungen von Unternehmen und privaten Haushalten bei Energiepreisen passieren. Zum einen geht es um eine Senkung der Strom-Netzentgelte. Den Betreibern der Übertragungsnetze wird im kommenden Jahr ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gewährt. Das soll dafür sorgen, dass die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen sinken.

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. Sie sind deutlich gestiegen.

Zum anderen werden Gaskunden von der sogenannten Gasspeicherumlage befreit. Mit ihr war die staatlich angeordnete Befüllung der Speicher nach der Energiekrise 2022 finanziert worden. Die bis Ende 2025 aufgelaufenen Kosten von bis zu 3,4 Milliarden Euro übernimmt der Bund einmalig.

Länder wollen weniger Spritpreis-Schwankungen am Tag

Die Länder wollen unübersichtlichen, teils im Stundentakt stattfindenden Preiserhöhungen und -senkungen an Tankstellen einen Riegel vorschieben. Sie beschlossen eine Aufforderung an die Bundesregierung, »geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder transparenter zu machen.«

In der von Baden-Württemberg eingebrachten Initiative wird eine Preisbremse nach dem Vorbild Österreichs genannt. Im Nachbarland ist es Tankstellen einmal täglich um 12.00 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen jederzeit vorgenommen werden. Geprüft werden soll zudem, ob »zeitliche Mindestabstände« – zum Beispiel drei Stunden – zwischen Erhöhungen oder Senkungen festgelegt werden können.

Unterirdische CO₂-Speicherung künftig möglich

Die unterirdische CO₂-Speicherung wird in Deutschland künftig in größerem, industriellen Maßstab erlaubt sein. Diese Möglichkeit soll Branchen wie der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie helfen, wo CO₂-Emissionen derzeit als unvermeidlich gelten. Das vom Bundesrat angenommene Gesetz sieht die CO₂-Speicherung vor allem unter dem Meeresboden vor – allerdings nicht in Schutzgebieten und in Küstennähe. Es gibt aber auch eine Klausel, die einzelnen Bundesländern eine Speicherung an Land ermöglicht. Außerdem wird der Aufbau eines Pipelinenetzes ermöglicht, mit dem das Treibhausgas abtransportiert werden kann.

Regelungen zur sozialen Absicherung von Paketboten entfristet

Der Staat kann weiter gezielt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Paketzustellungsbranche vorgehen. Der Bundesrat stimmte der Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zu. Paketdienstleister haften nach dem Gesetz, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer Beschäftigte schwarz arbeiten lassen und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen.

Diese Haftungsandrohung soll dazu führen, dass Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger auswählen und schwarze Schafe in der Branche ausgesiebt werden. Ohne die Entfristung wären die Regeln zum 31. Dezember ausgelaufen. Nun gelten sie dauerhaft.

Neuer Bundesratspräsident fordert Abbau sozialer Ungleichheit

Der neue Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte rief dazu auf, die große soziale Ungleichheit in Deutschland zu verringern. Die Wirtschaftsweisen hätten festgestellt, dass Deutschland von allen Ländern des Euroraums die zweithöchste Vermögensungleichheit aufweise, sagte der Bremer Regierungschef in seiner Antrittsrede. Auf die oberen 10 Prozent der Bevölkerung entfielen demnach rund 60 Prozent aller Vermögenswerte, auf die unteren 50 Prozent der Bevölkerung 2 Prozent.

»Solche massiven Unterschiede sind nicht nur sozial ungerecht und wirtschaftlich kontraproduktiv, sie gefährden auch die demokratische Stabilität unseres Gemeinwesens«, warnte der SPD-Politiker. »Hier bedarf es dringend einer breiten, sachlich geführten Diskussion über mögliche Gegenstrategien.«

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