| Daniela Hüttemann |
| 23.06.2026 15:00 Uhr |
Ist nur ein einzelner Zeh befallen und ist die Nagelmatrix nicht betroffen, kann ein Nagelpilz prinzipiell in der Selbstmedikation behandelt werden. / © Getty Images/Alona Siniehina
Ein Nagelpilz ist immer behandlungsbedürftig. In der Apotheke gilt es zunächst zu klären, ob dies in der Selbstmedikation erfolgen kann. Eine erstmals auftretende Mykose sollte von einem Arzt abgeklärt werden. Auch Patienten mit Grunderkrankungen wie Diabetes sollten einen Arzttermin machen. Sind mehr als drei Nägel oder auch nur bei einem die Nagelmatrix oder mehr als 50 Prozent des Nagels betroffen, ist dies ebenfalls eine Sache für einen Mediziner.
Für die Selbstmedikation stehen ausschließlich topische Präparate zur Verfügung. Stiftung Warentest hat hier sechs rezeptfreie Arzneimittel sowie fünf Medizinprodukte, die auch über Drogerien erhältlich sind, bewertet. Dabei fallen die freiverkäuflichen, in erster Linie physikalisch wirkenden Mittel komplett durch.
Als »auch geeignet« bewertet Stiftung Warentest die beiden OTC-Präparate Terbinafin Nagellack von 1A Pharma sowie das Canesten Extra Nagelset mit den Wirkstoffen Bifonazol und Harnstoff. Nagellacke mit Amorolfin oder Ciclopirox halten die Verbraucherschützer dagegen nur für »mit Einschränkung geeignet«. Die Wirksamkeit müsse hier noch besser nachgewiesen werden.
Bei ausgedehnteren Infektionen muss systemisch therapiert werden. Hier sei Terbinafin Mittel der Wahl. Vier Präparate in Tablettenform seien »geeignet«. Als »mit Einschränkung geeignet« bewertet Stiftung Warentest Fluconazol- und Itroconazol-Präparate. Sie seien weniger wirksam als Terbinafin. Sie sollten nur vorrangig zum Einsatz kommen, wenn die Erreger des Nagelpilzes Hefen sind. Zudem weist das Magazin auf das hohe Interaktionspotenzial hin.
Ausgewählt für die Bewertung wurden die meist verordneten beziehungsweise meistgekauften Präparate.