Die Länderkammer beschloss, für das Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge den Vermittlungsausschuss anzurufen. / © IMAGO/Bernd Elmenthaler
Der Bundesrat hat erstmals ein Gesetzesvorhaben der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gestoppt. Die Länderkammer beschloss, für das Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat muss schnell einen Kompromiss suchen, um eine Anhebung der Kassenbeiträge für gesetzlich Versicherte Anfang kommenden Jahres doch noch zu verhindern.
Die für die Krankenhausversorgung zuständigen Länder hatten im Vorfeld die geplanten Einsparungen bei den Kliniken von 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr kritisiert. Schon jetzt geht es vielen Krankenhäusern vor allem im ländlichen Raum schlecht. Die Länder waren bereit, diese Ausfälle einmalig mitzutragen, wollten aber verhindern, dass daraus eine dauerhafte Belastung in den folgenden Jahren wird.
Dies sollte der Bund in einer Protokollerklärung eindeutig zusagen. An dieser Erklärung wurde während der Bundesratssitzung gearbeitet, die Abstimmung daher zurückgestellt. Am Ende stimmte die Länderkammer doch mehrheitlich für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kam nicht in den Bundesrat, um für das Vorhaben zu werben. Dies überließ sie ihrem Parlamentarischen Staatssekretär Georg Kippels (CDU). Nach der Abstimmung erklärte Warken schriftlich, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses droht auch Unsicherheit bei der Erstattung spezieller Wundauflagen für die Apotheken. Seit mehreren Jahren reihen sich Übergangsfristen aneinander. Die Bundesregierung wollte eine nochmalige Verlängerung per Änderungsantrag zum Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP) erreichen.
Demnach sollte die Frist, die eigentlich sehr bald, am 1. Dezember 2025, endet, um ein weiteres Jahr, bis 31. Dezember 2026, verlängert werden. Dafür soll eine entsprechende Änderung von §31 Absatz 1a Satz SGB V vorgenommen werden. Um langfristig die Versorgung mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten sicherzustellen, solle zudem der Begriff »Verbandmittel« in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren neu definiert werden, heißt es in dem Änderungsantrag.
Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist der Plan der rechtzeitigen Fristverlängerung gescheitert.
Die Frist würde erst mit der Gesetzesverabschiedung rückwirkend verlängert. Ein neuerliches Chaos bei der Erstattung dürfte zunächst die Folge sein – ähnlich wie im vergangenen Dezember, als die Erstattung auslaufen sollte, gleichzeitig aber kaum betroffene Produkte nachbewertet worden waren. Ob die Kassen erstatten würden, war damals länger unklar, weil es keine rechtssichere Lösung gab. Die damalige Ampelkoalition behalf sich schließlich mit einer erneuten Verlängerung der Übergangsphase.
Andere Vorhaben der Bundesregierung passierten den Bundesrat problemlos. Ein Überblick: